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Kaufvertrag widerrufen bei digitalen Inhalten trotz Verzicht auf Widerrufsrecht ?

30. Oktober 2023 23:38 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Kristof Gengel

Guten Tag,

ich habe ein Produkt (Online-Kurs) erworben, das über Digistore24 vom Anbieter vertrieben wird. Man konnte nur errwerben, indem man per Checkbox beim Bezahlvorgang auf das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten verzichtet.

Nun ist es so, dass weder der Inhalt noch die Qualität der Leistung passt (Weiterbildung im Coaching-Bereich; Kurs wurde im Vorfeld nur blumig und mit Schlagworten beschrieben, geht nicht in die Tiefe, ich lerne nichts, aus meiner Sicht nur eine Marketingfloskel, um den Verkauf anzukurbeln).

Habe ich gar keine Möglichkeit, in irgendeiner Form ein Widerrufsrecht geltend zu machen?

Selbst wenn ich in Präsenz ein Seminar besuche und gleich anfangs feststelle, dass ich einen anderen Bedarf habe, kann ich noch zurücktreten.

Vielen Dank!

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

Ihre Frage beantworte ich im Hinblick auf die mitgeteilten Informationen wie folgt:

Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Käufen. Dieses Widerrufsrecht kann allerdings bei digitalen Inhalten erlöschen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist erfüllt wird und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

In Ihrem Fall scheint es so, dass Sie durch das Setzen des Häkchens in der Checkbox beim Bezahlvorgang auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet haben. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Zustimmung und Bestätigung in einer klaren und verständlichen Weise erfolgen muss. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, könnte Ihr Widerrufsrecht weiterhin bestehen.

Zudem ist zu beachten, dass das Widerrufsrecht nur dann vorzeitig erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor dieser sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei einem Online-Kurs könnte argumentiert werden, dass dieser erst vollständig erfüllt ist, wenn Sie alle Inhalte des Kurses zur Verfügung gestellt bekommen haben.

In Ihrem Fall würde ich empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob in Ihrem speziellen Fall ein Widerrufsrecht besteht. Sollte dies der Fall sein, könnte der Vertrag widerrufen und die Kosten zurückerstattet werden.

Ohne Einsichtnahme in die Vertragsunterlagen dürfte eine fundierte rechtliche Beratung kaum möglich sein. Gerne können Sie mich hierfür kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine rechtliche Einschätzung ist und keinen Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Kristof Gengel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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