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Übertragung belasteter Immobilie

| 19. August 2013 12:58 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Zustimmung des Wohnrechtsberechtigten bei Verkauf des Hauses nicht erforderlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor eingen Jahren übertrug mein Mutter ihre verschuldete Immobilie zu jeweils 50 % auf meinen Mann und mich.
Für meine Mutter wurde im Grundbuch ein Wohnungsrecht auf eine der Wohnungen (es sind drei, derzeit fremdvermietet) eingetragen, sowie eine Rückauflassung und eine Rentenlast.
Ich würde nun gerne meinen Anteil (50%) auf meinen (mittlerweile) Exmann übertragen.

Frage:
ist dazu die Unterschrift meiner Mutter notwendig?

Ich freue mich auf ihre Antwort und grüße freundlichst

H. J.



19. August 2013 | 14:25

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sofern sich aus dem Übertragungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Mutter nicht entsprechende vertragliche Verpflichtungen zur Einholung der Zustimmung ergeben, was ich nicht prüfen kann, können Sie Ihren Anteil auch ohne die Zustimmung Ihrer Mutter an Ihren Exmann übertragen.

Dieser übernimmt natürlich die bestehenden und eingetragenen Belastungen ebenso, wie ein fremder Käufer. An den eingetragenen Rechten Ihrer Mutter ändert sich insoweit also nichts.

Sie kann allerdings wahrscheinlich aufgrund der eingetragenen Rückauflassung(svormerkung) die Übertragung auf Ihren Exmann verhindern, wenn sie diese Möglichkeit nutzt.

Von daher wäre es sinnvoll, Ihre Mutter in Ihre Absichten einzubeziehen, um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 21. August 2013 | 08:20

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