Jährliche Gebühr von 26,45€ wegen linksabbiegen auf Landesstraße
vom 29.12.2012
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Abend, ich wohne außerhalb einer Ortschaft, auf einem Hof (insgesamt 6 Häuser). Das Haus habe ich letztes Jahr, durch Todesfall, geerbt und habe jetzt ein Schreiben der LBM Gerolstein erhalten, daß ich eine Nachzahlung von ca 350€ machen müsste, und weiterhin jährlich weiterhin 26,45 Euro zahlen soll. Sie behaupten sich auf die Sondernutzungserlaubnis Nr.155 (die wurde am 23.02.1977 fes ...