Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einem Streitwert von 154 € kommen bei gerichtlicher Geltendmachung folgende Kosten auf Sie zu:
- Gerichtskosten: 105 €
- eigene Anwaltskosten: 157,60 €
- gegnerische Anwaltskosten: 157,60 €
Sollten Sie einen Anwalt aus Nürnberg beauftragen, welcher den Gerichtstermin in Berlin wahrnimmt, kämen noch Fahrtkosten pro gefahrener km von 0,30 € dazu . Ferner kann der Anwalt noch Tage- und Abwesenheitsgeld zwischen 20 - 60 € je nach Abwesenheitsdauer verlangen.
Sollte in Ihrem Fall der Kläger vor Gericht unterliegen, ist nicht unbedingt gesagt, dass dieser auch die Reisekosten Ihres Anwalts übernehmen muss. Es herrscht generell Streit darüber, ob aufgrund der Entfernung auch die Reisekosten des auswärtigen Anwalts zu übernehmen sind. Nach meinem Empfinden ist das hier eindeutig zu verneinen. Bei dem geringen Streitwert stehen die Fahrten zwischen Berlin und Nürnberg in keinem Verhältnis.
Sie sollten daher daraufachten, sich einen Anwalt vor Ort , also Berlin, zu nehmen. Letztendlich können Sie auch einen Anwalt in Nürnberg beauftragen, klären Sie dann aber mit dem Anwalt ab, dass dieser aufgrund seiner Vollmacht für den Gerichtstermin einen Kollegen in Berlin in Untervollmacht beauftragt. Dann entstehen keine weitere Kosten, weil sich die Anwälte untereinander je nach Vereinbarung die Gebühren teilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen