Sehr geehrter Ratsuchender,
1. der Arzt kann bei kurzfristigen Terminabsagen eine Gebühr verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er den Termin anderweitig hätte vergeben können. Er muss aber alles in seiner Macht stehende tun, um den Schaden zu mindern, also dafür Sorge tragen, dass der Termin durch einen anderen Patienten vergeben werden kann.
2. Sie haben den Termin am selben Tag erst abgesagt, eine anderweitige Nutzung durch einen anderen Patienten scheint ausgeschlossen zu sein.
3. Wenn Sie den Betrag nicht bezahlen, müssen Sie mit einem Mahnbescheid rechnen oder mit der gerichtlichen Geltendmachung des Schadens. Der Arzt muss im Verfahren den Schaden nachweisen, wenn ihm das nicht gelingt, müssen Sie nicht bezahlen. Für den Nachweis genügt hier jedoch ein voller Terminkalender.
4. Sie sollten abwägen, wie wertvoll der Arzt für Ihre Tochter ist. Nur für das Recht haben lohnt sich der Streit nicht. Wie oben ausgeführt, ist der Arzt im Recht, wenn er den Nachweis führen kann.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
kanzlei@weiler-rechtsanwaelte.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Danke für die rasche Antwort. Mir ist nun klar der Arzt befindet sich im Recht.
Eine Zusatzfrage möchte ich dennoch stellen.
1. Der Arzt ist durch sein überflüssiges Verhalten nach Ausfallforderung für micht unwichtig geworden. Das Vertrauensverhältnis ist zerbrochen.
2. Möchte ich auch nicht so schnell aufgeben und den Arzt durch einen weiteren Brief von seiner Forderung abzulassen.
dafür suche ich nach griffigen Formulierungen (rechtliche ....)
Ich denke nämlich nicht dass ihm ein Schaden entstanden ist bei dem Andrang, der zur Zeit bei Ärzten besteht. den 20 min Termin hat er bestimmt locker kompensieren können. Ausserdem hat mich die Sprechstundenhilfe damals nicht auf Ausfallentschädigung hingewiesen, bei ihr war alles ok. Nachtermin wurde vereinbart und auch durchgeführt. Also wo ist der Schaden????
Können Sie mir noch mit ein paar Argumentationshilfen für meinen Brief helfen?
Danke und Gruss
der Ratsuchende und Arztfrustrierte
Sehr geehrter Ratsuchender,
für den Mindesteinsatz von 15,oo EUR habe ich Ihre Frage beantwortet. Ich bitte um Verständnis, dass dafür keine Formulierungshilfen erbracht werden können. Gerne helfe ich Ihnen dabei, jedoch nur gegen ein angemessenes Entgeld.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin