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GEZ fordert Gebühr trotz Auslandsaufenthalt

31. Januar 2012 21:36 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Habe Mitte 2008 GEZ abgemeldet. Begründung Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit.
GEZ hat zurückgeschrieben, dass dies kein Grund sei. Da ich keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland hatte (nur Meldeadresse) habe ich das Schreiben zunächst nicht erhalten. GEZ hat weiterhin Gebühren abgebucht. Ich habe dann Jan. 2011 bei Aufenthalt in Dt. Lastschrift bei meiner Bank zurückgegeben. Darauf kamen Mahnungen. Ich habe alle gemeinsam mit Kopie der Abmeldung von 2008 an GEZ zurück geschickt (August 2011). Ende Okt kam Schreiben, dass jetzt Abmeldung aktzeptiert ist mit Gültigkeit ab Sept 2011 aber bitte noch 198,84 EUR zu zahlen sind. Muss ich das akzeptieren und zahlen?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe!!

31. Januar 2012 | 22:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Eine Abmeldung ist möglich, wenn Sie keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereithalten.

Allein die Abwesenheit des Rundfunkteilnehmers von seiner Wohnung wegen eines Auslandsaufenthalts beendet grundsätzlich nicht das Bereithalten der aufgestellten Rundfunkempfangsgeräte, denn ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang möglich ist. Der Gesetzgeber macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig.

Das heißt, Sie müssten z. B. Ihre Rundfunkgeräte verkauft, verschenkt oder ins Ausland mitgenommen haben.

Dieses müssen Sie jetzt gegenüber der GEZ stichhaltig nachweisen.

Wie jedoch die GEZ dieses erst zum Sept. 2011 als Abmeldung verstanden haben will, ist mir schleierhaft.

Das hieße, es habe erst von da an eine Entfernung der Geräte gegeben.

Wenn Sie aber die Abmeldung vorweisen konnten und aus der damaliger Abmeldung der Rundfunkgeräte hervorging, dass sie diese aus der Wohnung entfernt haben, dann sollte sich nach meiner ersten Meinung dieses zu Ihren Gunsten klären lassen.

Letztlich ging es ja nicht um eine rückwirkende Abmeldung.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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