Hausfriedensbruch - Darf die Hausverwaltung den Besuchern des Mieters Hausverbot erteilen?
vom 24.9.2009
20 €
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Hallo, Muss ich ein Hausverbot so hinnehmen..bzw..wie soll ich mich jetze verhalten. Grundsätzlich ist die Hausverwaltung befugt, ein Hausverbot auszusprechen. Das ergibt sich aus § 903 Satz 1 BGB. Es kommt auch nicht auf ein Fehlverhalten Ihrerseits an, so daß das Hausverbot wirksam ist. -------------------------------------------------------------------------------------------------- ...