Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Entscheidend ist, auf welcher Rechtsgrundlage Sie die Wohnung nicht betreten dürfen. Sie teilen das in der Fragestellung leider nicht mit, können mir aber gerne noch näheres schreiben.
Wenn es nur eine Verfügung der Polizei vor über einem Jahr war, wegen derer Sie die Wohnung kurzfristig verlassen sollten, dann dürfte diese keine Gültigkeit mehr besitzen.
Wenn es eine Gewaltschutz- Verfügung gegen Sie gibt, die immer noch Bestand hat, dann muss man genau in dieser nachlesen, welchen Inhalt sie hat und welche Gültigkeitsdauer. Das ist sehr entscheidend.
Sollte sich um ein eine Wohnungszuweisung zu an ihre Frau vom Familiengericht handeln, so ist nicht erkennbar, warum die Polizei hier dabei sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Draudt-Syroth,
leider habe ich keine vollständige Antwort auf meine Frage erhalten.
Sie hatten geschrieben "Sollte sich um ein eine Wohnungszuweisung zu an ihre Frau vom Familiengericht handeln, so ist nicht erkennbar, warum die Polizei hier dabei sein sollte."
Also meine Frau hatte gelogen. Ich hatte nicht sie, sondern meine 22 Jahre alte Tochter auf die Schulter geschlagen.
Das Familiengericht hat ihr die Wohnung allein zugewiesen (trotz der Widersprüche..).
Da ich in der heutigen schweren Lage immer noch nicht eine eigene Wohnung gefunden habe, sind die meisten meiner Sachen noch dort.
Warum die Polizei dabei sein sollte? tja eigentlich sollte die Polizei nie dabei sein, aber wie gesagt meine Ex besteht darauf und lässt mich nicht in die Wohnung.
Ich habe sie seitdem nie bedroht, beschimpft..
Jetzt würde ich gerne wissen, wenn die Polizei dabei ist, darf sie sich dann so verhalten?
eben das sie ständig alles bis aufs kleinste beobachtet, was ich wo wegnehme.
Ich meine, wenn ich was wegnehme und meine Ex hier sich nicht beschwert, da die eine oder andere Sache ihr gehören würde, wieso dann die Polizei diesen Terror macht?
Dürfen die das?
Muss die Polizei dabei sein?
Bitte beantworten Sie mir die Frage, vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
I. E.
Sehr geehrter Fragesteller,
nur wenn eine Anwesenheit der Polizei im Beschluss Erwähnung findet, dann darf sie dabei sein. Für ein polizeiliches Handeln muss es immer eine Rechtsgrundlage geben.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin