Beleidigung einer Partei im Internetvideo
vom 13.6.2009
60 €
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In einem Internetvideo werden ein Dutzend verschiedene Bilder gezeigt, die neben einem Wahlplakat auf einem Pfeiler aufgehängte Müllsäcke zeigen. In der Überschrift wird behauptet, dies seien die zwölf besten Bilder der Partei. 1.Ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt oder ist dies im Rahmen der freien Meinungsäußerung zulässig? 2.Wie kann man grob abgrenzen, ob es sich bei einer Äu ...