Zutrittsrecht/Mitbestimmungsrecht des Vermieters zu anteilig genutzten Räumen
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Rechtsanwälte, bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgender Rechtsfrage(n): Zutrittsrecht/Mitbestimmungsrecht des Vermieters zu anteilig genutzten Räumen (Flur, Küche, Bad, ...) in einer Wohngemeinschaft mit Einzelmietverträgen. Im Vertrag wurden die anteilig genutzten Räume nicht unter den Gemeinschaftsräumen wie Waschküche und Trockenraum g ...