Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Muss der Vermieter dem Nachmieter die Räume zu denselben Konditionen vermieten wie mir?
Nein. Nur, wenn sich der Vermieter hierzu in dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag verpflichtet hat.
Kann mit dem Nachmieter vereinbart werden, dass er die Räume bei Umzug renoviert, oder muss ich damit rechnen, bei meinem eigenen Auszug noch Arbeiten ausführen zu müssen?
Jedenfalls nicht in verbindlicher Weise dem Vermieter gegenüber.
Hinsichtlich etwaiger Schönheitsreparaturen gilt ihr mit dem Vermieter geschlossener Gewerbemietvertrag.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -