Mietrecht – Hundehaltung, Widerruf ohne Begründung.
vom 30.8.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Guten Tag, nach kurzem Hin & Her mit unserem Vermieter, wurde uns die Hundehaltung in unserer Mietwohnung schriftlich genehmigt. Dies unter Auflage einer Kautionserhöhung, der Zustimmung aller anderen Mietparteien sowie der vertraglichen Zusicherung einer Kostenübernahme aller Schäden durch den Hund. Allen genannten Punkten kamen wir bereits nach. Im nun vorliegenden Vertrag steht jedoch zusätz ...