Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben.
Für den Eigenbedarf ist der Grund (hier Kündigung) unerheblich – es genügen vernünftige, nachvollziehbare Gründe. Persönliche Gründe wie Arbeitsplatzwechsel genügen. Eine Eigenbedarfslage ist nach Ihrer Schilderung somit gegeben.
Die Gründe müssen Sie im Kündigungsschreiben angeben, andere werden nicht berücksichtigt (§ 573 III BGB
). Diese müssen substantiiert dargelegt werden. Beim Eigenbedarf muss dargelegt werden, wer einzieht und bisherige Wohnverhältnisse. Die Gerichte fordern in der Regel eine ausführliche Begründung, so dass ich hierzu nur raten kann.
Darüber hinaus sollten Sie auf die Möglichkeit des Widerspruchs nach §§ 574 ff. BGB
hinweisen.
Diese Punkte sollten Sie beherzigen. Ansonsten entspricht Ihr Entwurf diesen Voraussetzungen – ich würde allerdings den Arbeitsplatzwechsel deutlich herausstellen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 30.06.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hat mir schonmal sehr geholfen. Ich habe auf dem Kündigungsschreiben auf der Rückseite die § 574 + 574 a und 574 b abgedruckt und verweise auch darauf.
Ich weise ja bereits auf den Arbeitsplatzwechsel hin. Meinen Sie, dass ich das noch deutlicher hervorstellen sollte? Wird es ein Problem geben, weil die Mieter erst sieben Monate dort wohnen?
Vielen Dank im Voraus
Der Eigenbedarf stellt einen Kündigungsgrund dar - unabhängig davon, wie lange der Mieter bei Ihnen wohnt.
Ich meine, Sie sollten die Eigenbedarfskündigung deutlich auf Ihren Wohnortwechsel durch den neuen Arbeitsplatz stützen. Dies ist der äußere Anlass für Ihren Entschluss - die soziale Komponent stellt mE nur einen ergänzenden Grund dar.