Guten Tag
Ich habe in einem Mietshaus gewohnt .
Wo eines Morgens überraschenderweise der Erzeuger meines Kindes betrunken auftauchte und die Scheiben am Eingang mit Pflastersteine zerstörte .
Er stand logischerweise nicht mit im Mietvertrag , war ungebeten da , die Polizei kam und hat ihn mitgenommen, Anzeige wurde aufgenommen
Vermieter wurde informiert über den schaden
Nun will der Vermieter das ich als Mieter für den schaden aufkomme ,mit der Begründung ich kannte die Person es ist der Erzeuger meiner Tochter , und sagt ich muss das zahlen und bei ihm einklagen .
Mir wurde aber gesagt das der Vermieter die Kosten übernehmen muss zb. Über seine Gebäudeversicherung/ Glasversicherung und sich dann beim Verursacher zurück holen kann.
Mein alter Vermieter sagt das stimmt nicht ich muss zahlen weil ich die Person kannte . Was ist nun richtig.
Vielen Dank vorab
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sind grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn ein Dritter Schäden an fremdem Eigentum verursacht.
Eine Haftung durch Sie als Mieterin kommt nur dann in Betracht, wenn Sie ein Mitverschulden trifft. Ein Mitverschulden liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie bei der Beschädigung mitmachen oder diese dulden. Das ist nach Ihrer Schilderung nicht der Fall. Dass Sie denjenigen kennen und ein Kind mit ihm haben führt nicht dazu, dass Sie für den Schaden aufkommen müssen.
Sie müssen nicht den Schaden bezahlen. Ihr Vermieter muss sich wegen des Schadens an die Versicherung oder an den Schädiger wenden.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Rückfrage vom Fragesteller3. Juli 2025 | 10:29
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Aus irgendeinem Grund wurde von der Stadtverwaltung Post an den Täter zu meiner alten Adresse geschickt . Also auf dem Briefkopf steht mein Name sowie auch sein Name . Er war dort aber nie gemeldet!! Und hatte zu der Zeit nachweislich eine eigne Meldeadresse .Ich weiß nur das der Brief von der Stadtverwaltung ist mehr nicht , denke das wird mir der einstweiligen Verfügung zu tun haben
Der Brief ist jetzt laut meinem alten Vermieter Beweis genug das ich zahlen muss !! Das kann doch nicht sein . Ich weiß nicht warum sein Name dort mit drauf steht
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt3. Juli 2025 | 17:04
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Man kann völlig unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz unter verschiedenen Anschriften Post empfangen. Auch wenn die Person, die den Schaden herbeigeführt hat bei Ihnen wohnen würde, müssten Sie nur haften, wenn an der Mietsache etwas beschädigt wurde.
Bei der Haustür und einer Person, die nicht im Haus wohnt müssen Sie nicht haften. Auch nicht, wenn einmal Post für Schädiger an diese Adresse geschickt wurde. Der Vermieter sucht in Ihrem Fall wahrscheinlich eine möglichst einfache Lösung. Sie müssen aber nicht für den Schaden aufkommen, den ein Dritter verursacht hat.