von RA Robert Weber
Nach einer Abmahnung durch die Eigentümer (EBf/RSch(, u.a. wegen nicht Erfüllung von Aufgaben, z.B. nicht fristgerechtem erstellen der NK-Abrechnung, hat die Hausverwaltung den Vertrag fristlos gekündigt und das Amt niedergelegt. Das ist, soweit ich weiss möglich, auch ok. Aber, die Verwaltung wur ...