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Sonderkündigungsrecht bei Gewerbemietvertrag

23. September 2025 15:40 |
Preis: 99,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


17:06

Zusammenfassung

Sonderkündigungsrecht bei Gewerbemiete nur unter gewissen Voraussetzungen.

Ich habe einen Praxismietvertrag, der noch bis 30.06.27 läuft und den ich wegen einer Sonderkündigungsklausel, die vertraglich festgelegt ist, vorzeitig zum 31.12.25 gekündigt habe. Die Sonderkündigungsklausel erlaubt vorzeitige Kündigung bei Tod, schwerer Krankheit oder Erreichen des Berentungsalters. Rentenantrag zum 01.01.26 ist gestellt; der offizielle Renteneintritt ist aber der 01.07.27. Aus Personalmangel kann ich die Praxis aber nicht weiter betreiben (allein dies wäre aus meiner Sicht ein Grund für eine auserordentliche Kündigung). Der Vermieter verweigert die Annahme der Sonderkündigung und besteht auf Vertragserfüllung. Zusätzlich bestreite ich seit 2 Jahren die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung (es bestehen vermieterseits Nebenkostennachzahlungsforderungen mehrjährig im niedrigen fünfstelligen Bereich, die aber bisher nicht angemahnt wurden). Diese habe ich reklamiert.
Kann ich die Sonderkündigung durchsetzen?

23. September 2025 | 16:20

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


dan der bisherigen Sachverhaltsdarstellung kann ein Recht durchaus möglich sein, wobei aber der Personalmangel keinen Grund darstellen dürfte, sondern die Frage des Berentungsalters wichtig wird.

Denn wenn auf das Alter, nicht an die Leistungsbezug abgestellt worden ist, wird man hier ggfs. auf den Antrag abstellen können.


Aber ich benötige die entsprechende Vertragsklausel, die Sie bitte noch unbedingt hochladen oder mir direkt unter

ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de

zukommen lassen wollen. Auch brauche ich die Klausel zu den Nebenkosten und dem Abrechnungsmodus, wobei vermutlich aber auch falsche Abrechnungen kein Sondrkündigungsgrund darstellen werden.


Ich würde dann die Antwort ergänzen und darf Sie bitten, bis zur Ergänzung von Nachfragen abzusehen, um die kostenlose Nachfragefunktion nicht zu verlieren.



Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 23. September 2025 | 16:37

Da ich zur Zeit den Mietvertrag nicht verfügbar babe, maile ich den in 1 Woche gesondert zu!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. September 2025 | 17:06

Sehr geehrter Ratsuchender,


ich warte dann ab.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

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