Sehr geehrter Ratsuchender,
dan der bisherigen Sachverhaltsdarstellung kann ein Recht durchaus möglich sein, wobei aber der Personalmangel keinen Grund darstellen dürfte, sondern die Frage des Berentungsalters wichtig wird.
Denn wenn auf das Alter, nicht an die Leistungsbezug abgestellt worden ist, wird man hier ggfs. auf den Antrag abstellen können.
Aber ich benötige die entsprechende Vertragsklausel, die Sie bitte noch unbedingt hochladen oder mir direkt unter
ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
zukommen lassen wollen. Auch brauche ich die Klausel zu den Nebenkosten und dem Abrechnungsmodus, wobei vermutlich aber auch falsche Abrechnungen kein Sondrkündigungsgrund darstellen werden.
Ich würde dann die Antwort ergänzen und darf Sie bitten, bis zur Ergänzung von Nachfragen abzusehen, um die kostenlose Nachfragefunktion nicht zu verlieren.
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Da ich zur Zeit den Mietvertrag nicht verfügbar babe, maile ich den in 1 Woche gesondert zu!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich warte dann ab.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg