Sehr geehrter Fragensteller,
!Meine Frage:
Reicht es , wenn ich bis zur vollständigen Klärung bzw. bis ich eine korrigierte Abrechnung erhalte den für mich nachvollziehbaren und unstrittigen Nachzahlungsbetrag der Küchenmiete für das Jahr 2024 zahle?"
= Das reicht vollkommen aus. Am besten Sie erläutern zeitgleich zur Zahlung dem Vermieter noch einnmal per email etc.., warum Sie nur den verminderten unstreitigen Betrag bezahlen.
In der Tat kann auch eine Indexmiete nicht rückwirkend erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Sollte ich zusätzlich zur Erklärung an meinen Vermieter "unstreitige Nachzahlung" im Zahlungsvermerk der Überweisung schreiben?
Sehr geehrter Fragensteller,
ich danke Ihnen ebenso. Auch das ist sicher zusätzlich sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger