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Nebenkostenabrechnung für 2024 und Widerspruch

| 14. Juni 2025 13:21 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:21

Guten Tag,

ich habe Widerspruch gegen meine Nebenkostenabrechnung erhoben und Belegeinsicht gefordert.
Die Darlegungen meines Vermieters und die Belegeinsicht haben für noch mehr Verwirrung bzw. Unklarheit gesorgt.
Ich habe auch keine korrigierte Abrechnung erhalten sondern nur eine Beantwortung meiner Fragen in Form von ergänzenden und korrigierten Angaben und habe es so verstanden, dass ich selber die Korrektur vornehmen soll (Neuberechnung mit richtigem Verbrauchswert). Wie bereits geschrieben sind mittlerweile zahlreiche Unklarheiten aufgetauch. Unter anderem auch durch eine rückwirkende Mieterhöhung (Indexmiete) auf Januar 2024 , was zu einem geringeren von mir gezahlten Gesamtbetrag der Nebenkosten für 2024 führt, da mein Vermieter einfach die "fehlende" Miete von den Nebenkosten abgezogen hat. Ich weiß, dass eine rückwirkende Mieterhöhung nicht möglich ist.

Meine Frage:
Reicht es , wenn ich bis zur vollständigen Klärung bzw. bis ich eine korrigierte Abrechnung erhalte den für mich nachvollziehbaren und unstrittigen Nachzahlungsbetrag der Küchenmiete für das Jahr 2024 zahle?

Vielen Dank im Voraus.





14. Juni 2025 | 14:17

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
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Sehr geehrter Fragensteller,

!Meine Frage:
Reicht es , wenn ich bis zur vollständigen Klärung bzw. bis ich eine korrigierte Abrechnung erhalte den für mich nachvollziehbaren und unstrittigen Nachzahlungsbetrag der Küchenmiete für das Jahr 2024 zahle?"

= Das reicht vollkommen aus. Am besten Sie erläutern zeitgleich zur Zahlung dem Vermieter noch einnmal per email etc.., warum Sie nur den verminderten unstreitigen Betrag bezahlen.

In der Tat kann auch eine Indexmiete nicht rückwirkend erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2025 | 15:13

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Sollte ich zusätzlich zur Erklärung an meinen Vermieter "unstreitige Nachzahlung" im Zahlungsvermerk der Überweisung schreiben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2025 | 15:21

Sehr geehrter Fragensteller,

ich danke Ihnen ebenso. Auch das ist sicher zusätzlich sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger

Bewertung des Fragestellers 14. Juni 2025 | 15:23

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