Haftung im Innenverhältnis als Gesellschafter
vom 10.8.2012
56 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige bei dem unten aufgeführten Sachverhalt mal eine Rechtsauskunft. Ich gründete mit einem GF und einem zweiten Gesellschafter (C genannt) eine GMBH&Co.KG. Die Stammeinlage wurde am 06.09.2002 zu jeweils 50% (12.500.-€) erbracht. Ohne mein Wissen!! hat Herr C am 12.09.2002 die Stammeinlage auf das Kommanditkonto „verschoben". Im Zuge der Insolvenz ...