geschuldete leistung beim bauvertrag
vom 27.8.2012
75 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Der bei Vertragsschluss unterzeichnete plan, der in einer aktualisierten Version vor Baubeginn vorlag und vom bauherrn akzeptiert wurde, wurde in einer geänderten Form dann vom GÜ als Bauantrag eingereicht. Der Bauantrag wurde vom bauherrn natürlich ebenfalls unterschrieben und von der baubehörde so genehmigt. Der GÜ baut nach dem alten Plan und hält diesen für verbindlich, die Angaben im von de ...