Sehr geehrte Baurechtsexperten,
wir haben für einen Neubau (mit Architekten) einen Werkvertrag mit einer Baufirma nach VOB abgeschlossen.
Wir haben nun schon seit Monaten Probleme mit selbiger, aufgrund mangelhafter Ausführungen und permanentem Verzugs.
Unser Architekt (und auch wir sind es) ist nun derart genervt von dieser Baufirma, daß er uns naheliegt, den Bauvertrag zu kündigen und noch ausstehende Arbeiten bzw. die Mängelbeseitigung fremd zu vergeben.
Verzugsschreiben und Mängelprotokolle liegen in großer Zahl vor, persönliche Gespräche mit dem Firmeninhaber und Begehungen auf der Baustelle haben stattgefunden, fruchten jedoch immer nur mäßig.
Unsere Sorge ist, daß das BV sich noch weiter verzögert und man sieht teilweise auch keine Bereitschaft mehr seitens der Baufirma, das Projekt zufriedenstellend abzuschliessen (Abwesenheit auf der Baustelle).
Meine Frage: gibt es juristische Fallstricke bei einer Kündigung und was sollten wir beachten?
Natürlich möchten wir auch keine Auflösungsstrafe o.ä. bezahlen.
Danke für die Tipps!
hier müssen Sie zunächst dem Bauunternehmer schriftlich eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel und der Wiederaufnahme der Arbeiten setzen. Welche Frist als angemessen gilt, hängt dabei von den Mängeln ab, ist aber mindestens mit 14 Tagen anzunehmen.
Weiter müssen Sie auch die Androhung in diesem Schreiben machen, dass Sie nach Fristablauf den Auftrag entziehen werden.
Dieses sollte dann mittels Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um den Zugangsnachweis zu erhalten.
Kommt es zum Entzug des Auftrages sollte dann unbedingt durch einen Sachverständigen der derzeitige Bautenstand und die Mängel festgehalten werden.