Vertrag zur Grundstücksauswahl durch Bauherren (vor Bauvertrag)
08.07.2018 16:45
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
23:04
Wir als potentielle Bauherren sind in der Planungsphase mit einem Bauträger. Ein Grundstück haben wir noch nicht. Der Bauträger sucht und verkauft auch aktiv Baugrundstücke, die er dann zusammen mit einem Haus als Gesamtpaket verkaufen kann.
Nun drängt er darauf, dass wir ihm schon einmal schriftlich den Wunsch ausdrücken, "dass wir mit ihm bauen wollen". Dies sei völlig unverbindlich, für ihn aber Voraussetzung, dass er für uns nach Grundstücken suchen kann. Nach mündlicher Aussage startet er nach Unterschrift eines Vorvertrags mit der Grundstückssuche und wir können zu jedem angebotenen Grundstück "nein" sagen, das er uns anbietet. Das ganze Spiel gehe bis zu einem Datum nach Wunsch und danach ist der Vertrag hinfällig. Wir gehen also gar kein Risiko ein. Erst nachdem ein für uns passenden Grundstück gefunden wurde, werde der "echte" Bauvertrag aufgesetzt und unterschrieben, der dann auch auf das Grundstück angepasst wird.
Der Bauträger hat uns nun einen kompletten Bauvertrag inkl. Baubeschreibung geschickt. Am Ende steht folgender Passus:
"Besondere Vereinbarungen
Vertragsrücktritt bei Ausbleiben des Grundstückerwerbs
(…) Hiermit wird Ihnen ein Rücktrittsrecht, vorbehaltlich des Grundstückerwerbs, unter Berücksichtigung nachstehender Festlegung eingeräumt:
Der Auftragnehmer gesteht Ihnen das kostenlose Rücktrittsrecht zu unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als eine Grundlagenermittlung bei Auftragsbestätigung von Seiten des Auftragnehmers gefertigt wurde. Voraussetzung des kostenlosen Rücktritts, falls ein Grundstück, das zugesagt wurde, nicht anzukaufen war, ist jedoch, dass Sie uns einen schriftlichen Nachweis des Maklers oder des entsprechenden Grundstückseigentümers zusenden. Sofern der Auftragnehmer einen Geologen für die Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt hat, so sind diese Kosten im Falle eines Rücktritts von Ihnen als Auftraggeber zu tragen. Das erstellte Bodengutachten für das Baugrundstück erhalten Sie selbstverständlich zur weiteren Verwendung. Falls Sie ein Planungsgespräch für die Erstellung einer Bauanzeige oder eines Bauantrages wünschen, leisten Sie bitte eine Zahlung in Höhe von 2 % des Hausbaupreises. Diese Rate ist dann als fällig anzusehen und kann auch bei einem Rücktritt aufgrund der zuvor genannten Vertragsbedingungen nicht zurückgefordert werden. Wird daraufhin dann der Bauantrag erstellt, so ist eine weitere Zahlung in Höhe von 4 % des Hausbauvertrages fällig und kann ebenfalls nicht zurückgefordert werden. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen (2 % und 4 %) auf gemäß Ziffer 3 des Hausbauvertrages zu zahlende(n) Rate(n) angerechnet. Für einen weiteren Fortschritt und Abwicklung des Auftrages gilt der Vertrag.
Diese Vereinbarung hat eine begrenzte Gültigkeit bis zum ..............................................."
Lediglich dieser Passus ist für sich genommen abschließend durch AG und AN zu unterschreiben. Einfache Frage: Gehen wir damit - wie mündlich versprochen - ein Risiko in irgendeiner Form ein (solange durch uns kein Bauantrag wie beschrieben gewünscht wird)? Können wir wirklich jedes Grundstücksangebot ohne Risiko auf besondere Kosten ablehnen bei Nichtgefallen? Danke!