Zinsanspruch , §364BGB
vom 13.2.2023
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich war Mitgesellschafter einer Grundstücksgesellschaft GbR und habe meinen Gesellschaftsanteil gekündigt. Den verbliebenen Gesellschaftern habe ich meinen Forderungsbetrag bis 31.12.21 gestundet . Und ab 01.01.22 sollten Zinsen bezahlt werden. Die Gesellschafter mußten wegen fehlender Liqidität die Grundstücke verkaufen. Der 1. Verkaufsvertrag wurde noch in 2021 vollzogen . Der 2. Verkaufsver ...