Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Bestellung wurde ohne Liefertermin und unverbindlich bestätigt.
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern
Diese Aufforderung senden Sie am besten schriftlich per Einschreiben zu. Eventuell haben Sie eine solche Aufforderung zur Lieferung schon getätigt.
Erst danach kommt der Verkäufer in Verzug.
Und erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist (üblicherweise 10-14 Tage) können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
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Sehr geehrter Herr RA Richter,
vielen Dank für Ihre Antwort! So ganz ist mir die rechtliche Situation leider nicht ersichtlich. Nach meinem Verständnis klingt das so:
Ich habe eine Bestellung ohne Liefertermin und unverbindlich abgeschlossen. Da kein Liefertermin genannt wurde, kann ich den Verkäufer nach sechs Wochen zur Lieferung auffordern. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kommt der Verkäufer automatisch in Verzug. Nach 14 Tagen Verzug kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Stimmt das in etwa so?
Muss der Verkäufer mir eine schriftliche Bestätigung schicken? Was ist, wenn er sich weigert, die Stornierung zu akzeptieren, oder er Gebühren für die Stornierung verlangt? Ist die rechtliche Situation hier eindeutig?
Ich habe den Verkäufer per Einschreiben meine Lieferaufforderung geschickt und ihm dafür 14 Tage Zeit eingeräumt. Weiter habe ich geschrieben, dass wenn er der Forderung nicht nachkommt, ich die Bestellung als storniert ansehe und der zwischen uns geschlossene Kaufvertrag ungültig ist. Ich habe ihn auch aufgefordert, mir unverzüglich eine schriftliche Rückmeldung zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zu 1: "Ich habe eine Bestellung ohne Liefertermin und unverbindlich abgeschlossen. Da kein Liefertermin genannt wurde, kann ich den Verkäufer nach sechs Wochen zur Lieferung auffordern. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kommt der Verkäufer automatisch in Verzug. Nach 14 Tagen Verzug kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten."
Dies stimmt, bis auf den 1. Satz: Ihre Bestellung ist verbindlich, nur der Liefertermin ist unverbindlich.
zu 2: Nein, eine Bestätigung des Verkäufers ist nicht notwendig. Wenn Sie die Voraussetzungen geschaffen haben (Zeitablauf von 6 Wochen nach unverbindlicher Lieferfrist, angemessene Fristsetzung von 2 Wochen) können Sie den Rücktritt erklären. Sollte der Verkäufer sich weigern, dies anzuerkennen muss geklagt werden.
Grundsätzlich hat der Verkäufer in diesem Fall keinen Anspruch auf jedwede Gebühren o.ä.
zu 3: Sie haben alles richtig gemacht.
Nach Ablauf der Frist sollten Sie dann nochmal eindeutig den Rücktritt erklären.
Wenn es beim weiteren Verlauf Schwierigkeiten geben sollte, können Sie mich gerne per E-mail anschreiben.
Beste Grüße
und viel Erfolg
RA Richter