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Kaufvertrag für Neuwagen stornieren

| 16. November 2022 21:10 |
Preis: 45,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


18:57

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Juli 2022 eine verbindliche Bestellung für einen Neuwagen unterschrieben. Leider habe ich bis heute trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Aussage zur Lieferung erhalten. Meiner Meinung nach ist die Informationspolitik des Verkäufers bzw. des Herstellers nicht zumutbar. Es ist für uns absolut nicht planbar, wann wir das neue Fahrzeug erhalten werden und das alte abstoßen müssen. Aus diesem Grund möchte ich den Kaufvertrag stornieren. Können Sie mir bitte sagen, wie meine Chancen hierfür stehen? Falls Sie die Chancen als gut bewerten, möchte ich dem Verkäufer einen Brief schreiben, um ihn von der Stornierung in Kenntnis zu setzten. Auf was müsste ich dabei achten und welche Dinge müssen zwingen enthalten sein? Kann der Verkäufer eine Vertragsstrafe verlangen?

Der Kaufvertrag ist zu den nachfolgenden Bedingungen und unter Einbeziehung der beigefügten Neuwagenverkaufsbedingungen abgeschlossen worden.

Der einzige Hinweis zur Lieferzeit lautet wie folgt:
Aufgrund der aktuellen Liefersituation werden alle Bestellungen ohne Liefertermin und unverbindlich vorbehaltlich einer Produktion bestätigt.

Aus meiner Sicht räumt sich der Verkäufer hier einseitig die Möglichkeit ein, die Bestellung stornieren zu können.

Auszug aus den AGBs:

I Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die belm Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt, Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer. Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss bestehl oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

IV Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

16. November 2022 | 21:40

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Bestellung wurde ohne Liefertermin und unverbindlich bestätigt.

Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern

Diese Aufforderung senden Sie am besten schriftlich per Einschreiben zu. Eventuell haben Sie eine solche Aufforderung zur Lieferung schon getätigt.

Erst danach kommt der Verkäufer in Verzug.

Und erst nach Ablauf der gesetzten Nachfrist (üblicherweise 10-14 Tage) können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


Rückfrage vom Fragesteller 17. November 2022 | 18:29

Sehr geehrter Herr RA Richter,

vielen Dank für Ihre Antwort! So ganz ist mir die rechtliche Situation leider nicht ersichtlich. Nach meinem Verständnis klingt das so:
Ich habe eine Bestellung ohne Liefertermin und unverbindlich abgeschlossen. Da kein Liefertermin genannt wurde, kann ich den Verkäufer nach sechs Wochen zur Lieferung auffordern. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kommt der Verkäufer automatisch in Verzug. Nach 14 Tagen Verzug kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Stimmt das in etwa so?

Muss der Verkäufer mir eine schriftliche Bestätigung schicken? Was ist, wenn er sich weigert, die Stornierung zu akzeptieren, oder er Gebühren für die Stornierung verlangt? Ist die rechtliche Situation hier eindeutig?

Ich habe den Verkäufer per Einschreiben meine Lieferaufforderung geschickt und ihm dafür 14 Tage Zeit eingeräumt. Weiter habe ich geschrieben, dass wenn er der Forderung nicht nachkommt, ich die Bestellung als storniert ansehe und der zwischen uns geschlossene Kaufvertrag ungültig ist. Ich habe ihn auch aufgefordert, mir unverzüglich eine schriftliche Rückmeldung zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. November 2022 | 18:57

Sehr geehrter Fragesteller,

zu 1: "Ich habe eine Bestellung ohne Liefertermin und unverbindlich abgeschlossen. Da kein Liefertermin genannt wurde, kann ich den Verkäufer nach sechs Wochen zur Lieferung auffordern. Wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kommt der Verkäufer automatisch in Verzug. Nach 14 Tagen Verzug kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten."

Dies stimmt, bis auf den 1. Satz: Ihre Bestellung ist verbindlich, nur der Liefertermin ist unverbindlich.

zu 2: Nein, eine Bestätigung des Verkäufers ist nicht notwendig. Wenn Sie die Voraussetzungen geschaffen haben (Zeitablauf von 6 Wochen nach unverbindlicher Lieferfrist, angemessene Fristsetzung von 2 Wochen) können Sie den Rücktritt erklären. Sollte der Verkäufer sich weigern, dies anzuerkennen muss geklagt werden.
Grundsätzlich hat der Verkäufer in diesem Fall keinen Anspruch auf jedwede Gebühren o.ä.

zu 3: Sie haben alles richtig gemacht.
Nach Ablauf der Frist sollten Sie dann nochmal eindeutig den Rücktritt erklären.

Wenn es beim weiteren Verlauf Schwierigkeiten geben sollte, können Sie mich gerne per E-mail anschreiben.

Beste Grüße
und viel Erfolg

RA Richter

Bewertung des Fragestellers 17. November 2022 | 19:31

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