Scheinehe und Aufenthaltserlaubnis
vom 27.5.2009
20 €
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Wenn nach 3 Jahren meine ausländische Ehefrau dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen solllte und danach mit ihrem ebenfalls aus dem Ausland stammenden Liebhaber (ebenfalls aus belegbarer Scheinehe) hier zusammenleben möchte, ist diese Aufenthaltserlaubnis dann rechtsgültig? Oder ist diese nichtig, da durch Scheinehe (falls nachweisbar) erschlichen? ...