Einreise nach Abschiebung
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Die Abschiebung im Ausländerrecht bezeichnet die zwangsweise Ausreise eines Ausländers aus Deutschland, wenn dieser kein gültiges Aufenthaltsrecht mehr besitzt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Aufenthaltstitel abgelaufen ist, ein Asylantrag abgelehnt wurde oder eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Abschiebung sind:
1. Unklarheit über den Aufenthaltsstatus: Oft ist unklar, ob der Ausländer tatsächlich ausreisepflichtig ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn noch ein Asylverfahren läuft oder der Ausländer einen Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels gestellt hat.
2. Probleme bei der Identitätsfeststellung: Für eine Abschiebung muss die Identität des Ausländers zweifelsfrei feststehen. Oft fehlen jedoch die notwendigen Dokumente oder es gibt Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Ausländers.
3. Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Reisedokumenten: Für eine Abschiebung benötigt der Ausländer in der Regel ein gültiges Reisedokument. Oft ist es jedoch schwierig, ein solches Dokument zu beschaffen, insbesondere wenn der Heimatstaat des Ausländers nicht kooperiert.
4. Gesundheitliche Probleme: Eine Abschiebung kann aus gesundheitlichen Gründen unzulässig sein. Oft ist jedoch unklar, ob die gesundheitlichen Probleme tatsächlich so schwerwiegend sind, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden darf.
5. Probleme bei der Durchführung der Abschiebung: Oft gibt es praktische Probleme bei der Durchführung der Abschiebung, beispielsweise wenn der Ausländer Widerstand leistet oder wenn keine geeigneten Transportmittel zur Verfügung stehen.