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Heiraten in Syrien

| 27. Juni 2021 17:50 |
Preis: 60,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Malek Shaladi, Dipl.-Jur.

Zusammenfassung

Die Eheschließung im Ausland wird in der Regel anerkannt, wenn die im Ausland einzuhaltenden Formvorschriften eingehalten werden und dort die Ehe (staatlich) anerkannt bzw. registriert wird.

Hallo zusammen!
Ich bin Deutscher Iraker seit 26 Jahren in Deutschland Hamburg lebe und berufstätig mit guten Gehalt. Ich habe vor in kurzem nach Syrien zu fliegen und meine Verlobte zu heiraten.
Meine Frage ist, wird die syrische Heiratsurkunde in Deutschland anerkannt, reicht die Urkunde und die Beweis Fotos und Videos für die Verfahren meiner Frau nach Hamburg zu bringen.

Vielen Dank im voraus für jede Antwort
Viele Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

die Eheschließung in Syrien wird problemlos anerkannt, sofern diese in Syrien staatlich anerkannt wird. Sollte es sich um eine muslimische Eheschließung handeln, so gibt es zwei Voraussetzungen:

- Ehevertrag zwischen den Eheleuten
- Registrierung der Ehe beim zuständigen Scharia-Gericht

Sodann empfiehlt sich eine Legalisation bei der deutschen Botschaft in Beirut
.

Informationen hierzu finden Sie unter:

https://beirut.diplo.de/lb-de/service/-/2100956


An sich genügt das als Beweis der Eheschließung und wird voll anerkannt. Es empfiehlt sich jedoch, sollte die Botschaft der Ansicht sein es handelt sich um eine Scheinehe Fotos und Videos der Hochzeit (z.B. der Feierlichkeiten) vorzubereiten und aufzubewahren. Sofern danach gefragt wird, können und sollten diese dann der deutschen Botschaft oder der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2021 | 15:13

Sehr geehrter Herr Anwalt!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!, eine Sache wollte ich sicher verstehen, es handelt sich um eine muslimische Eheschließung und wird bei der zuständigen Gericht geschlossen.
Meine Frage ist soll ich gleich danach beim deutsche Botschaft für die Legalisation bei der deutschen Botschaft in Beirut die Unterlagen vorliegen oder erst in Deutschland beim Standesamt.
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2021 | 15:49

Für das Visumsverfahren ist die Legalisaton vorher in der Regel notwendig. Oft besteht die Möglichkeit dies direkt mit dem Termin zur Beantragung des Visums zu erledigen. Erkundigen Sie sich vorher bei der deutschen Botschaft auf der jeweiligen Hompepage. In Ihrem Fall wäre das die deutsche Botschaft Beirut, Konsulat Istanbul, Konsulat Erbil und Botschaft Amman (bitte vorher auf den Seiten nochmal überprüfen, da sich immer was ändern kann). Beim Standesamt ist dies nicht zwingend sofort notwendig und kann später nachgeholt werden.

Bewertung des Fragestellers 28. Juni 2021 | 16:32

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