Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst folgendes:
1. Wenn er seinen Scheidungsantrag im April einreicht, wird die Verhandlung frühestens erst in 3 -4 Monate stattfinden. Das Gericht wird voraussichtlich aufgrund Ihrer unterschiedlichen Angaben zum Trennungszeitpunkt auch erst im August den Scheidungstermin festlegen. Dann wird dem Gericht egal, wann sie sich getrennt haben, denn auch ausgehend vom August 2017 wird das Trennungsjahr vorbei sein. D.h. es wird keine große Beweisaufnahme stattfinden. Die Behauptung Ihres Ehemannes und Ihres wird protokolliert und nicht weiter.
2. Selbst wenn er bei Gericht den Trennungszeitpunkt im April behaupten würde, bedeutet das nicht, dass das Gericht der AB das mitteilen würde. Davon ist eher nicht auszugehen.
Nun zu Ihren Fragen:
1) Wie könnte er beweisen, dass wir zwei getrennte Haushalte ab April 2017 geführt haben obwohl das nicht der Fall war und wir beide nur in einer Wohnung angemeldet waren? Was sollte er dafür tun, um das zu beweisen? Ich selbst habe Nachrichten und gemeinsame Bilder gespeichert, die älter als April 2017 sind und in den wir als ein Ehepaar über gemeinsame Malzeiten uns schreiben und unsere Liebe gestehen.
Hier wird wohl die Aussage gegen Aussage stehen und der Richter wird entscheiden (falls darauf ankommt, was – wie ich oben geschrieben habe- wohl nicht der Fall sein wird) wem er glauben würde. Dass Sie Nachrichten und Bilder haben, wird das für Ihre Aussage sprechen. Allerdings kann er behaupten, dass das nur zum Schein erfolgte, damit Sie Ihren NE erhalten und jetzt gesteht er seine Tat. Zu beachten ist auch, dass er durch diese Aussagen sich selbst in Schwierigkeiten bringt, denn durch dieses Verhalten hat er sich strafbar gemacht. Denn
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
„§ 95 Strafvorschriften
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2.
unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen".
2) Falls er trotzdem behaupten würde, dass es eine Scheinehe wäre und das Gericht ihm auch glauben würde, was wären die Konsequenzen für uns beide?
Ein Ermittlungsverfahren und ggf. ein Strafverfahren für BEIDE aufgrund der o. g. Norm sowie ein Verwaltungsverfahren bei der AB wegen dem Widerruf der NE.
3. Ich habe zu jetzigem Zeitpunkt 8 Semester an der Uni studiert (werde in diesem Sommer mit dem Bachelor fertig) und 40 Monate als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet. Wäre es dann möglich, meinen Aufenthalt für z.B. Masterstudium oder einen Job zu verlängern, falls mir die unbefristete Niederlassungserlaubnis doch entzogen wird?
Wenn die AB die bestehende NE aufgrund Scheinehe widerruft, wird sie Ihnen eher keine neue erteilen. Denn eine Straftat steht in dem Fall der Erteilung einer neuen AE oder NE im Wege. Deswegen wäre für Sie überlegenswert, bereits nach dem Abschluss eine NE z. B. nach 18 b AufenthG zu beantragen (bevor alles passiert ist). Das wird Sie zwar nicht zu 100% von dem Widerruf schützen, aber eine bereits erteilte NE ist schwerer zu widerrufen als eine erst beantragte abzulehnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18b.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 17.04.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Frau Zelinskij-Zunik,
erstmal vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche und präzise Antwort! Ich werde Sie unbedingt gleich sehr positiv bewerten.
Etwas wollte ich nur genauer wissen. Sie schreiben: "Wenn er seinen Scheidungsantrag im April einreicht, wird die Verhandlung frühestens erst in 3-4 Monate stattfinden. Das Gericht wird voraussichtlich aufgrund Ihrer unterschiedlichen Angaben zum Trennungszeitpunkt auch erst im August den Scheidungstermin festlegen."
Wie läuft es ab, nachdem der Scheidungsantrag von ihm gestellt wird? Wird meine Anwältin erst benachrichtigt und kann dem Gericht im Voraus mitteilen (also vordem der Termin gegeben wird), dass der Trennungszeitpunkt später stattgefunden hat? Falls der Termin doch früher gegeben wird, kann man den ablehnen?
Und noch eine Unklarheit: ist es überhaupt möglich eine neue NE nach 18 b AufenthG zu beantragen während man noch die unbefristete besitzt? Was passiert wenn man dann beide hat? Ist es erlaubt?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Nachdem Ihr Ehemann den Scheidungsantrag einreicht, bekommen entweder Sie oder Ihre Anwältin diesen zur Stellungnahme. Da kann man schreiben, dass die Scheidung später erfolgte und um einen Termin erst im August bitten. Über weitere Möglichkeiten, den Termin zu verschieben, wird Ihre Anwältin Sie bestimmt informieren.
In der Tat, wenn Sie schon eine NE besitzen, wird es nur dann eher möglich, eine neue, d.h. aufgrund Ihres Hochschulabschlusses, wenn man die alte nicht mehr hat. Mit der Aufenthaltserlaubnis wäre das gegangen. Fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde einfach nach.
Freundliche Grüße
Zelinskij