Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist grundsätzlich möglich, in Deutschland zu heiraten, wenn einer der Partner ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Besuchervisum) hat. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Es gibt aber einige Herausforderungen und potenzielle Probleme:
Der bürokratische Prozess kann oft länger dauern, als die Dauer eines Besuchervisums (in der Regel 90 Tage). Sie müssen alle notwendigen Dokumente für eine Eheschließung vorlegen und manchmal sind auch Übersetzungen erforderlich, die zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen können.
Selbst wenn die Ehe geschlossen wird, gewährt das nicht automatisch einen Aufenthaltstitel für Deutschland. Ihre Bekannte müsste wahrscheinlich nach Thailand zurückkehren und von dort aus ein Visum für den Ehegattennachzug beantragen.
Wie Sie selbst erwähnt haben, muss der in Deutschland lebende Partner in der Lage sein, für beide Partner finanziell zu sorgen, ohne Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn Ihre Einkünfte aus Selbständigkeit und Frührente dazu nicht ausreichen, könnte dies ein Hindernis für den späteren Ehegattennachzug sein.
Auch wenn Ihre Bekannte einen Arbeitsplatz in Deutschland hat, der ihr angeboten wurde, benötigt sie möglicherweise ein separates Arbeitsvisum, um legal in Deutschland arbeiten zu können. Dies ist unabhängig von der Ehe.
Zu Ihrer Sorge, ob diese Anforderungen diskriminierend sein könnten: Der Zweck dieser Anforderungen ist es, zu gewährleisten, dass der in Deutschland lebende Partner in der Lage ist, für beide Partner zu sorgen, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Das soll Sozialbetrug verhindern und sicherstellen, dass Einwanderer in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
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E-Mail:
Sehr geehrte Rechtsanwältin Larverseder,
wir haben nun leider eine Ablehnung des Besucher-Visums für meine Thai-Freundin von der deutschen Botschaft in Bangkok erhalten.
In dem Vordruck wird folgendes angegeben:
(x) 10.) Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
(x) 13.) Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen.
Anmerkung:
zu : 10.)
Die eingereichten Nachweise zum Reisezweck erscheinen in der Gesamtschau wenig plausible. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass der angegebene Reisezweck nur vorgeschoben sein könnte und das Visum zu einem anderen als dem angegebenen Zweck genutzt werden soll.
zu : 13.)
Es konnte keine ausreichende familiäre oder wirtschaftliche Verwurzelung in Thailand festgestellt werden. Es besteht daher Zweifel hinsichtlich Ihrer Rückkehrbereitschaft.
Kommentar/Frage:
Was können wir nun machen, ich möchte meine Freundin gerne nach Deutschland holen und wir haben auch schon alle Dokumente und Übersetzungen beim Standesamt hier in meinem Heimatort (Deutschland) eingereicht. Wir warten nur auf die Prüfung des OLG-Braunschweig um dann einen Heiratstermin vom Standesamt zu bekommen. Mir/uns ist klar, dass meine Thai-Freundin dann ersteinmal nochmal ausreisen muss um sie dann mit einem Ehegattin-Nachzug-Visum wieder einreisen zu können um Sie dann nachkommen lassen musss. Was können wir machen um die deutsche Botschaft in Bangkok davon zu überzeugen, das alles mit "rechten Dingen" zugeht?
PS: Die Einladung nach Deutschland wurde von Ihrer Freundin hier in Deutschland eingereicht, wo Sie später, wenn wir verheiratet sind, dann auch in Vollzeit inkl. Sozialabgaben (16,-Euro/Std.) als Thai-Massage Praktikantin fest angestellt sein wird.
Sehr geehrter Fragesteller,
es tut mir leid zu hören, dass das Visum Ihrer Freundin abgelehnt wurde. Die Ablehnungsgründe, die Sie genannt haben, sind leider recht häufig und können schwierig zu überwinden sein.
Zu Punkt 10: Die Botschaft hat Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angegebenen Reisezwecks. Es könnte hilfreich sein, weitere Beweise für den Reisezweck vorzulegen. Dazu könnten beispielsweise detaillierte Reisepläne, Buchungsbestätigungen für Unterkünfte oder Flüge, Einladungsschreiben von Ihnen oder anderen Personen in Deutschland gehören.
Zu Punkt 13: Die Botschaft hat Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Ihrer Freundin. Hier könnte es hilfreich sein, weitere Beweise für ihre Bindungen in Thailand vorzulegen. Dazu könnten beispielsweise Arbeitsverträge, Eigentumsnachweise oder familiäre Bindungen gehören.
Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie gibt, dass ein erneuter Antrag erfolgreich sein wird. Es ist auch möglich, dass die Botschaft bei einer erneuten Antragstellung die gleichen oder ähnliche Bedenken hat.
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin