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Darf ein Standesamt aufgrund eines Besuchervisums unser Heiratsaufgebot untersagen ?

1. Juli 2023 19:46 |
Preis: 40,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Infos und Betreff zur vorherigen Frage: https://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-eine-Heirat-mit-einer-Thailaenderin-auch-mit-einem-Besucher-Visum-moeglich--f352264.html

Nun wird meine thailändische Bekannte mit einem Besuchervisum zum ersten mal zu mir nach Deutschland kommen, Sie hat zwischenzeitlich das B1 Goethe deutsch Zertifikat und die staatliche Prüfungzeugnis als Thaimassage-Praktierin erworben und Ihre Freundin aus Deutschland hat Ihr auch schon einen beruflichen Arbeitsplatz in Ihrer Praxis vorbereitet bzw. zugesagt. Nun meine Frage: Wir wollen dann hier in meiner Heimatstadt auch heiraten, ich habe vom Standesamt immernoch nicht erfahren, ob wir mit einem Besuchervisium hier auch heiraten können - dies wird mir verschwiegen und nicht ausweichend beantwortet !? Darf das hiesige Standesamt uns aufgrund des Aufenthalts meiner Freundin mit einem Besuchervisum, hier die Heirat verbieten oder untersagen ?! Zum Sachverhalt: Ich beziehe eine regelmäßige, unbefristete Frührente und führe ein sebständiges Einzelunternehmen-Gewerbe und meine zukünftige Ehegattin, würde nach den 90 Tagen die Rückreise nach Thailand aufnehemen und dann nach der Wiederein-Reise nach Deutschland, sofort eine Arbeit, bei Ihre Freundin in der Thaimassage-Praxis mit einem festen Arbeitsvertrag anfangen können.
Ich finde das sind alles rechtmäßige und klare Voraussetzungen für eine Ehe und keine "Scheinehe"

PS: Weil meine Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit nicht angerechnet werden und meine Frührente nicht die geforderte und statistische Summe zum Unterhalt meiner Ehefrau vor dem Ausländeramt nicht ausreichen, habe ich abstand genommen ein Heiratsvisum zu beantragen, ich sehe nur die Möglichkeit meine Freundin mit einem Besuchervisum einzuladen. Und deshalb habe ich Angst das, daß Standesamtes unsere Heirat / Ehe nicht genehmigt?! Ich würde mich freuen wenn sie mir einige Empfehlungen geben könnten und welche Gesetze hier greifen würden ? Weil ich mir auch vorstellen könnte, dass die statistischen Berechnungen bei Eheabsichten für Frührentner mit geringer Höhe und Nicht-Anerkennung einer Selbständigkeit - auf die Gesetze der "Diskriminierung" geziehlt und ausgelegt sind, dieses erscheint mir alles sehr willkürliche Maßnahmen zu sein. In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen

3. Juli 2023 | 09:43

Antwort

von


(370)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist grundsätzlich möglich, in Deutschland zu heiraten, wenn einer der Partner ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Besuchervisum) hat. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Es gibt aber einige Herausforderungen und potenzielle Probleme:

Der bürokratische Prozess kann oft länger dauern, als die Dauer eines Besuchervisums (in der Regel 90 Tage). Sie müssen alle notwendigen Dokumente für eine Eheschließung vorlegen und manchmal sind auch Übersetzungen erforderlich, die zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen können.

Selbst wenn die Ehe geschlossen wird, gewährt das nicht automatisch einen Aufenthaltstitel für Deutschland. Ihre Bekannte müsste wahrscheinlich nach Thailand zurückkehren und von dort aus ein Visum für den Ehegattennachzug beantragen.

Wie Sie selbst erwähnt haben, muss der in Deutschland lebende Partner in der Lage sein, für beide Partner finanziell zu sorgen, ohne Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Wenn Ihre Einkünfte aus Selbständigkeit und Frührente dazu nicht ausreichen, könnte dies ein Hindernis für den späteren Ehegattennachzug sein.

Auch wenn Ihre Bekannte einen Arbeitsplatz in Deutschland hat, der ihr angeboten wurde, benötigt sie möglicherweise ein separates Arbeitsvisum, um legal in Deutschland arbeiten zu können. Dies ist unabhängig von der Ehe.

Zu Ihrer Sorge, ob diese Anforderungen diskriminierend sein könnten: Der Zweck dieser Anforderungen ist es, zu gewährleisten, dass der in Deutschland lebende Partner in der Lage ist, für beide Partner zu sorgen, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Das soll Sozialbetrug verhindern und sicherstellen, dass Einwanderer in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B.
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 26. Oktober 2023 | 19:32

Sehr geehrte Rechtsanwältin Larverseder,
wir haben nun leider eine Ablehnung des Besucher-Visums für meine Thai-Freundin von der deutschen Botschaft in Bangkok erhalten.

In dem Vordruck wird folgendes angegeben:

(x) 10.) Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.

(x) 13.) Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen.

Anmerkung:
zu : 10.)
Die eingereichten Nachweise zum Reisezweck erscheinen in der Gesamtschau wenig plausible. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass der angegebene Reisezweck nur vorgeschoben sein könnte und das Visum zu einem anderen als dem angegebenen Zweck genutzt werden soll.
zu : 13.)
Es konnte keine ausreichende familiäre oder wirtschaftliche Verwurzelung in Thailand festgestellt werden. Es besteht daher Zweifel hinsichtlich Ihrer Rückkehrbereitschaft.

Kommentar/Frage:

Was können wir nun machen, ich möchte meine Freundin gerne nach Deutschland holen und wir haben auch schon alle Dokumente und Übersetzungen beim Standesamt hier in meinem Heimatort (Deutschland) eingereicht. Wir warten nur auf die Prüfung des OLG-Braunschweig um dann einen Heiratstermin vom Standesamt zu bekommen. Mir/uns ist klar, dass meine Thai-Freundin dann ersteinmal nochmal ausreisen muss um sie dann mit einem Ehegattin-Nachzug-Visum wieder einreisen zu können um Sie dann nachkommen lassen musss. Was können wir machen um die deutsche Botschaft in Bangkok davon zu überzeugen, das alles mit "rechten Dingen" zugeht?

PS: Die Einladung nach Deutschland wurde von Ihrer Freundin hier in Deutschland eingereicht, wo Sie später, wenn wir verheiratet sind, dann auch in Vollzeit inkl. Sozialabgaben (16,-Euro/Std.) als Thai-Massage Praktikantin fest angestellt sein wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2023 | 20:08

Sehr geehrter Fragesteller,

es tut mir leid zu hören, dass das Visum Ihrer Freundin abgelehnt wurde. Die Ablehnungsgründe, die Sie genannt haben, sind leider recht häufig und können schwierig zu überwinden sein.

Zu Punkt 10: Die Botschaft hat Zweifel an der Glaubwürdigkeit des angegebenen Reisezwecks. Es könnte hilfreich sein, weitere Beweise für den Reisezweck vorzulegen. Dazu könnten beispielsweise detaillierte Reisepläne, Buchungsbestätigungen für Unterkünfte oder Flüge, Einladungsschreiben von Ihnen oder anderen Personen in Deutschland gehören.

Zu Punkt 13: Die Botschaft hat Zweifel an der Rückkehrbereitschaft Ihrer Freundin. Hier könnte es hilfreich sein, weitere Beweise für ihre Bindungen in Thailand vorzulegen. Dazu könnten beispielsweise Arbeitsverträge, Eigentumsnachweise oder familiäre Bindungen gehören.

Bitte beachten Sie, dass es keine Garantie gibt, dass ein erneuter Antrag erfolgreich sein wird. Es ist auch möglich, dass die Botschaft bei einer erneuten Antragstellung die gleichen oder ähnliche Bedenken hat.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin

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