Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Als erstes müssen Sie beim Standesamt, vor dem die Eheschließung erfolgen soll, abfragen, welche Unterlagen für eine Eheschließung benötogt werden. Die von Ihrer Verlobten voruilegenden Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) müssen von einem vereidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt und ggfs. konsularisch beglaubitgt werden.
2.
Mit den Unterlagen wird dann beim Standesamt die Eheschließung angemeldet. Nach Prüfung erteilt das Standesamt eine Bestätigung der Anmeldung.
3.
Mit der Bestätigung muss Ihre Verlobte dann in Trinidad & Tobago beim deutschen Konsulat eine Heiratsvisum beantragen, das zur Einreise zum Zweck der Heirat nach Deutschland berechtigt. Macht Ihre Verlobte von einem 90-Tage-Schengen-Visum Gebrauch für die Einreise, muss sie damit rechnen, dass die Ausländerbehörde ihr nach einer Eheschließung keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ausstellt.-
4.
Der Verlobte in Deutschland wird zu einem Termin zu der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geladen. Zum Termin müssen einige Nachweise und Dokumente mitgebracht werden. Um welche Unterlagen es sich handelt, wird Ihnen vorab schriftlich mitgeteilt.
5.
Im Anschluss gibt die Ausländerbehörde nach Prüfung der Unterlagen eine Stellungnahme ab. Hierbei geht es um die Frage, ob eine Scheinehe zu befürchten ist, wie der Lebensunterhalt der Braut in Deutschland gesichert wird, und wo die Braut wohnt.
6.
Es erfolgt eine Entscheidung über den Visumsantrag durch die deutsche Auslandsvertretung.
7.
Wenn das Heiratsvisum erteilt wird, kann die Braut binnen drei Monaten nach Deutschland einreisen und dort heiraten.
Zur Beantragung eines Heiratsvisums werden folgende Unterlagen benötigt:
- Anmeldung zur Eheschließung
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- biometrische Passbilder
- Nachweis Deutschkenntnisse Niveau A1
- Kopie des Passes des Verlobten in Deutschland
- Kopie des Mietvertrags der Wohnung in Deutschland
- ggf. Verpflichtungserklärung des Verlobten in Deutschland (für die Zeit ab Einreise nach Deutschland und Eheschließungstermin)
- Nachweis einer Reisekrankenversicherung: für die ersten Wochen des Aufenthalts in Deutschland, sofern danach eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen wird.
Für die Anmeldung zur Eheschließung beim deutschen Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:
Für den deutschen Verlobten:
- gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Meldebestätigung
- ggf. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (falls zuvor schon einmal verheiratet)
Für den ausländischen Verlobten:
- gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde/ Abstammungsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (oder Ledigkeitsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung (in Trinidad)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt C. Norbert Neumann
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