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gegen LVM Insurance

25. September 2024 14:57 |
Preis: 30,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


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**Betreff: Unterstützung bei meinem Unfallfall**

Guten Tag,

mein Name ist Mirsad Berko. Am 16.03.2021 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall. Ich habe den Unfall knapp überlebt, aber ich war schwer verletzt und erlitt ein Polytrauma. Mein Kollege, der den LKW fuhr, ist leider ums Leben gekommen. Ich selbst hatte 73 Operationen und habe mich noch immer nicht vollständig erholt. Im Oktober 2021 habe ich einen Anwalt beauftragt, um meine schweren Verletzungen geltend zu machen. Ich bin zu 90 % erwerbsunfähig geblieben, und für diesen Verkehrsunfall trage ich keine Schuld.

Mein erster Anwalt nahm Kontakt mit der LVM-Versicherung des LKWs auf, und sie haben zunächst die Verantwortung für meine Verletzungen übernommen. Ich habe eine erste Akontozahlung von der LVM-Versicherung in Höhe von 20.000 Euro erhalten. Bei einem Gespräch mit meinem Anwalt teilte er mir mit, dass alles in Ordnung sei und ich weitere Zahlungen erhalten würde. Als ich jedoch um eine zweite Akontozahlung bat, da ich die erste relativ schnell verbraucht hatte, stellte die Versicherung drei Fragen:

1. Wie bin ich in den LKW gekommen?
2. Was war der Zweck der Reise?
3. Wohin sollten wir fahren?

Da ich die rechtliche Situation nicht kannte, antwortete ich wie folgt:

1. Der Zweck der Reise war die Arbeit,
2. an diesem Tag hat uns unser Chef angerufen und nach Rostock geschickt,
3. der Zweck der Reise war also die Arbeit.

Allerdings habe ich diese Antworten nicht ganz korrekt gegeben, sodass die LVM-Versicherung sich weigerte, weitere Zahlungen zu leisten. Sie argumentierten, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte und dass sie gemäß SGB VII keine Entschädigung zahlen müssten. Ich war schockiert, ebenso wie mein Anwalt, der nicht bereit war, den Fall weiter zu betreuen.

An jenem Tag war ich jedoch nicht auf einem Arbeitseinsatz, sondern auf dem Weg zur Unterkunft. Es war reiner Zufall, dass mich mein mittlerweile verstorbener Kollege Robert Mayer mitgenommen hat, um mich nach Rostock zu bringen. Die Arbeit sollte erst am nächsten Tag, dem 17.02.2021, beginnen. Ich habe die Fragen der Versicherung falsch beantwortet. Ich war an diesem Tag nicht auf einer Arbeitsreise und trug auch keine Arbeitskleidung. Die Reise an diesem tragischen Tag diente ausschließlich der Anreise zur Unterkunft.

Mein erster Anwalt versuchte der Versicherung zu erklären, dass ich meine Aussagen oberflächlich gemacht hatte. Dennoch lehnte die LVM-Versicherung meinen Anspruch erneut ab, mit der Begründung, dass mein Anwalt nicht nachweisen konnte, dass ich an diesem Tag zur Unterkunft unterwegs war. Mein erster Anwalt gab den Fall daraufhin auf.

In der Zwischenzeit habe ich einen neuen Anwalt beauftragt, der den Fall übernahm, da er gute Chancen sah. Anfangs gab es Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Mein zweiter Anwalt versuchte mehrmals, Informationen von meinem ehemaligen Chef zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Er versuchte auch, sich außergerichtlich mit der LVM-Versicherung zu einigen, aber die Versicherung lehnte weiterhin ab, zu zahlen.

Vor etwa 10 Tagen hatte ich ein Gespräch mit meinem Anwalt, und wir sprachen über die bevorstehende Gerichtsverhandlung, da ich noch vor Jahresende vor Gericht erscheinen muss. Zunächst haben wir alles besprochen und ich sollte die Beweise vorbereiten, die ich habe. Drei Tage später meldete sich mein Anwalt erneut. Er hatte ein Urteil vom Landgericht gefunden, das für uns nicht günstig ist. Er erklärte mir, dass es nur einen kleinen Unterschied gibt, da die betroffenen Personen direkt zur Baustelle fuhren, während wir zur Unterkunft unterwegs waren.

Mein Anwalt schlägt nun kurz vor der Gerichtsverhandlung vor, dass wir den Fall nicht weiter verfolgen sollten, da die Chancen nach dem Urteil sehr gering seien. Ich möchte jedoch nicht aufgeben und vor Gericht gehen, da ich viele Beweise und Zeugen habe. Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, ob ich Chancen vor Gericht habe oder nicht. Mein Leben ist seit dem Unfall zur Hölle geworden – ich habe offene Brüche in beiden Beinen und Armen erlitten, meine Kiefer, mein Rücken, meine Lungen und Rippen waren gebrochen. Ich habe sieben gebrochene Wirbel und hatte mehrere Haut- und Muskeltransplantationen.

Ich bitte um schnelle Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen


25. September 2024 | 16:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Angesichts Ihrer Schilderungen gehe ich zunächst einmal davon aus, dass der Verkehrsunfall von Ihrem leider getöteten Arbeitskollegen verursacht worden ist.

Gemäß der §§ 104 ff. SGB VII ist bei einem fahrlässig herbeigeführten Arbeitsunfall ganz gleich, ob dieser durch den Unternehmer des Betriebes oder durch eine betriebliche Tätigkeit eines Mitarbeiters („Versicherten des Betriebes") oder Auszubildenden verursacht wurde, die Haftung des Schädigers für den Personenschaden und somit auch der Anspruch auf Schmerzensgeld ausgeschlossen.

Ansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger für einen infolge eines Arbeitsunfalls erlittenen Personenschaden sind also ausgeschlossen sind, sofern es sich um einen Arbeitsunfall (vgl. § 8 SGB VII) handelt, der durch den Unternehmer des Betriebs oder durch eine betriebliche Tätigkeit eines Versicherten des Betriebs, in dem der Arbeitsunfall des Geschädigten versichert ist, verursacht wurden.

Es ist leider an dieser Stelle angesichts der Komplexität Ihres Falles und der bei Ihnen eingetretenen Schäden ohne Kenntnis der gesamten Akten, insbesondere der Gerichtsakten, nicht möglich, eine abschließende Einschätzung zu geben. Leider ist mir auch nicht bekannt, welches Urteil der Anwalt zitiert, das jetzt dazu führen soll, dass Ihnen keine Ansprüche zustehe. Kurz vor einem Termin aufzugeben und das Klagebegehren nicht weiter zu verfolgen, halte ich für keine gute Idee. Hier sollten Sie sich im Termin zumindest zunächst einmal die Rechtsauffassung des Landgerichtes anhören und ggf. den von Ihnen angebotenen Beweisen nachzugehen.

Grundvoraussetzung für einen Haftungsausschluss ist immer, dass eine betriebliche Tätigkeit vorliegt.

Keine „betriebliche Tätigkeit" liegt nach der Rechtsprechung bei Tätigkeiten bzw. Handlungen vor, die vom Schädiger entweder nur aus eigenwirtschaftlich motiviertem Verhalten dem persönlich-privaten Bereich zuzuordnen sind oder dem allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers zuzurechnen sind (vgl. etwa: BAG, Urt. v. 19.3.2015 – 8 AZR 67/14)

Wenn man Ihre erste Schilderung nimmt, wird man von einem Haftungsprivileg ausgehen müssen und damit Ihre Ansprüche verneinen müssen.

Es gilt also für Sie, beim Gericht zu beweisen, dass diese Aussage nicht richtig war und darzulegen, dass es sich um einen zufälligen Transport nach Rostock gehandelt hat, der nichts mit einer betrieblichen Tätigkeit zu tun hatte. Wenn man hier die Grundsätze anwendet, die der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 02.12.2003 - VI ZR 349/02) kann man dann zu Ihren Gunsten davon ausgehen, dass das Haftungsprivileg nicht eingreift weil der innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereich fehlt.

Sie sollten dies nochmals mit Ihrem Anwalt besprechen. Das Verfahren würde ich aktuell nicht beenden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein



Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 25. September 2024 | 18:32


---

Betreff: Klärung meines Falles

Sehr geehrter Herr Klein,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu meinem Fall. Ich möchte sicherstellen, dass ich alle notwendigen Informationen zur Unterstützung meiner Position bereitstelle.

Wie bereits erwähnt, war ich zufällig im Lkw, und an diesem Tag gab es keine Arbeitsaktivitäten, sondern nur eine Reise zur Unterkunft. Ich kann dies vor Gericht belegen.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob es noch weitere Informationen oder Dokumente gibt, die ich zur Unterstützung meines Falls einreichen sollte?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. September 2024 | 18:41

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Da ich die Gerichtsakte und Unterlagen nicht kenne, kann ich nicht einschätzen, ob und was Sie noch einreichen müssen. Wichtig ist, dass Sie behaupten und beweisen, dass Sie sich bei Ihrer ersten Darstellung vertan haben. Dies muss das Gericht Ihnen zunächst glauben. Dann reicht es darzustellen und ggf zu beweisen, dass Ihr Transport nichts mit einer betrieblichen Tätigkeit zu tun hat, sondern Ihr Transport rein privater Natur war.

Wie gesagt ist es aber ohne Lektüre der Gerichtsakte sehr schwierig, eine Strategie vorzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

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