Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Schmerzensgeldanspruch

25. August 2008 01:27 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Guten Tag,
ich bin vor zehn Tagen auf dem Betriebsgelände einer Bäckerei als Kunde gestürzt, da ein Gulli deutlich tiefer liegt und die Pflastersteine kantig hochstehen. Daran blieb ich mit der Sandale hängen und stürzte der Länge nach. Die Schwere des Sturzes war mir anfangs nicht klar.Ich habe Schürfwunden an Knie und Fuß eine Knieprellung mit einem großen Bluterguß, der bei der Schwere zu einem inzwischen bis zum Fuß starken Schwellungszustand führt und - so der behandelnde Arzt - mir noch 3-4 Wochen "Freude machen wird". Ich bin die zweite Woche krank geschrieben, und erheblich eingeschränkt.
Meine Fragen: Muß ich das als "unversichtiges Brötchenholen" auskosten oder besteht dem Grunde nach Schmerzensgeldanspruch? Wie müssen zur evtl. Geltendmachung die baulichen Mängel nachgewiesen werden? In welcher Höhe würde sich ein evtl. Schmerzensgeldanspruch bewegen?

25. August 2008 | 03:03

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie haben dem Grunde nach einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die Beweislast liegt bei Ihnen, mögliche Beweise hierbei sind Fotos, Zeugenberichte und eine Ortsbesichtigung durch das Gericht. Sie müßten beweisen, daß Ihr Unfall durch den baulichen Mangel ausgelöst wurde und daß der bauliche Mangel für Sie nicht erkennbar war bzw. daß Sie diesem nicht ausweichen/den Unfall nicht verhindern konnten. Auch sollten Sie alle ärztlichen Unterlagen aufbewahren.

Die Höhe hängt sehr stark von den konkreten Umständen sowie dem erkennenden Gericht ab, kann daher aus der Distanz nur in einem sehr groben Rahmen eingegrenzt werden. Dieser Rahmen dürfte sich im Bereich 500 bis 1500 €, eventuell auch höher, bewegen.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER