Guten Tag,
ich bin vor zehn Tagen auf dem Betriebsgelände einer Bäckerei als Kunde gestürzt, da ein Gulli deutlich tiefer liegt und die Pflastersteine kantig hochstehen. Daran blieb ich mit der Sandale hängen und stürzte der Länge nach. Die Schwere des Sturzes war mir anfangs nicht klar.Ich habe Schürfwunden an Knie und Fuß eine Knieprellung mit einem großen Bluterguß, der bei der Schwere zu einem inzwischen bis zum Fuß starken Schwellungszustand führt und - so der behandelnde Arzt - mir noch 3-4 Wochen "Freude machen wird". Ich bin die zweite Woche krank geschrieben, und erheblich eingeschränkt.
Meine Fragen: Muß ich das als "unversichtiges Brötchenholen" auskosten oder besteht dem Grunde nach Schmerzensgeldanspruch? Wie müssen zur evtl. Geltendmachung die baulichen Mängel nachgewiesen werden? In welcher Höhe würde sich ein evtl. Schmerzensgeldanspruch bewegen?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie haben dem Grunde nach einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Die Beweislast liegt bei Ihnen, mögliche Beweise hierbei sind Fotos, Zeugenberichte und eine Ortsbesichtigung durch das Gericht. Sie müßten beweisen, daß Ihr Unfall durch den baulichen Mangel ausgelöst wurde und daß der bauliche Mangel für Sie nicht erkennbar war bzw. daß Sie diesem nicht ausweichen/den Unfall nicht verhindern konnten. Auch sollten Sie alle ärztlichen Unterlagen aufbewahren.
Die Höhe hängt sehr stark von den konkreten Umständen sowie dem erkennenden Gericht ab, kann daher aus der Distanz nur in einem sehr groben Rahmen eingegrenzt werden. Dieser Rahmen dürfte sich im Bereich 500 bis 1500 €, eventuell auch höher, bewegen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
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