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Schmerzensgeldhöhe n. Unfall a. unzureichend beleuchteter Rampe

12. März 2025 20:56 |
Preis: 55,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20.09.2024 hatte ich in Berlin einen Unfall, bei dem ich mit dem Gesicht auf den Boden aufschlug und erhebliche Zahnverletzungen erlitt, die eine zahnärztliche Behandlung erforderlich machten.

Ich bin Rollstuhlfahrer und war in Begleitung bei einem Konzert. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes wurde mir eine Rampe zur Verfügung gestellt, die jedoch nicht ausreichend gesichert war. Während der Abfahrt kam es zu einer plötzlichen Bewegung des Rollstuhls, wodurch ich die Kontrolle verlor, stürzte und ungebremst mit dem Gesicht auf den Boden aufprallte.

Mir wurde bislang eine Entschädigung in Höhe von 1.000 € gezahlt. Nach meiner Recherche erscheint mir dieser Betrag im Vergleich zu gerichtlichen Entscheidungen in ähnlichen Fällen als zu niedrig. Beispielsweise wurden vom OLG Köln in vergleichbaren Fällen zwischen 6.000 € und 10.000 € zugesprochen.

Ich bitte um eine Einschätzung, ob eine rechtliche Auseinandersetzung in meinem Fall sinnvoll wäre und ob Ihre Kanzlei eine Mandatsübernahme in Betracht ziehen würde. Bisherigen Anfragen per E-Mail verlief erfolglos.

Mit freundlichen Grüßen

13. März 2025 | 23:20

Antwort

von


(608)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 € halte ich nach Ihrer Schilderung auch für zu gering, daher sollten Sie sich damit nicht zufrieden geben und einen höheren Betrag geltend machen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Ansprüche auch ohne Kostenrisiko verfolgen lassen.

Da der Unfall sich in Berlin ereignete, müsste vermutlich auch in Berlin geklagt werden. Da sich meine Kanzlei in Berlin befindet, kann ich Sie direkt vor Ort vertreten.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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