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Wunsch vor Einäscherung missachtet

| 21. Dezember 2024 14:13 |
Preis: 51,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zeitnah nach dem Tod haben wir einen Bestatter beauftragt. Im E-Mail Verkehr ersichtlich, dass die Verstorbene in ihren Lieblingskleidern eingeäschert werden sollte. Wir haben mehrmals nachgehakt und darum gebeten. Es wurde dann auch ein vor Ort Termin dafür vereinbart. Bei dem Termin kam in einem Nebensatz des Bestatters heraus, dass die Verstorbene bereits eingeäschert wurde und wir ja bereits über diese informiert worden wären (haben wir nie erhalten). Wir waren über dieses Verhalten und über den Fakt, dass dieser Wunsch missachtet wurde erschüttert. Ein paar Tagen nach dem Termin haben wir den Bestatter angerufen, um uns über diese Situation und das Verhalten zu beschweren. Es wurde uns versprochen, dass sich zeitnah jemand bei uns melden würde. Leider kam bisher nichts. Auch nach erneuter Nachfrage, kam kein Rückruf. Wir können und wollen das so nicht stehen lassen. Daher die Frage: Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir?
- Wäre eine Klage auf Schmerzensgeld sinnvoll, falls ja, welche Höhe wäre erfahrungsgemäß realistisch.
- Wäre eventuell eine vor gerichtliche Einigung möglich. In dem der Bestatter alle oder Teile der gesamten Kosten der Bestattung übernimmt (Bestatter, Friedhof, ext. Redner etc.)
- Gäbe es andere Möglichkeiten?

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Das Vorgehen des Bestatters stellt nicht nur eine Verletzung von Sorgfaltspflichten dar, sondern auch einen möglichen Verstoß gegen den Vertrag, den Sie mit diesem geschlossen haben. Die Missachtung des geäußerten Wunsches zur Einäscherung in den Lieblingskleidern der Verstorbenen und die mangelnde Kommunikation können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ihre Handlungsmöglichkeiten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Zunächst sollten Sie schriftlich eine detaillierte Beschwerde verfassen und diese per Einschreiben mit Rückschein an den Bestatter senden. In diesem Schreiben schildern Sie den Sachverhalt klar und präzise, führen die Verstöße gegen die getroffenen Vereinbarungen auf und fordern eine Stellungnahme sowie eine Wiedergutmachung. Dies könnte die Rückerstattung der gesamten oder zumindest eines Teils der Bestattungskosten umfassen, die Sie verauslagt haben. Ergänzend könnten Sie verlangen, dass der Bestatter ein angemessenes Schmerzensgeld zahlt, um den immateriellen Schaden durch die Missachtung Ihrer Wünsche und die emotionale Belastung zu kompensieren.

Falls der Bestatter nicht auf Ihr Schreiben reagiert, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Klage auf Schmerzensgeld ist durchaus sinnvoll, wenn eine schwere Pflichtverletzung vorliegt. Solche Klagen sind in vergleichbaren Fällen bei emotionalen Belastungen durch die Missachtung eines letzten Wunsches der Verstorbenen oder durch respektloses Verhalten des Dienstleisters erfolgreich gewesen. Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark, beträgt aber in ähnlichen Fällen üblicherweise zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Eine genaue Summe kann von der Intensität der seelischen Belastung und den Umständen des Vertragsbruchs abhängen.

Parallel dazu könnten Sie eine Klage auf Schadenersatz prüfen. Hier könnten sämtliche Bestattungskosten geltend gemacht werden, wenn sich belegen lässt, dass der Bestatter seine vertraglichen Hauptpflichten gröblich verletzt hat. Diese Kosten umfassen nicht nur den Bestatter selbst, sondern könnten auch Friedhofsgebühren, Kosten für externe Redner oder andere im Zusammenhang mit der Beisetzung entstandene Auslagen betreffen.

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, könnten Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben. Dies erfordert allerdings Kooperationsbereitschaft des Bestatters. Mit einem anwaltlich formulierten Schreiben könnten Sie dem Bestatter eine letzte Frist setzen und Ihre Forderungen nochmals präzisieren. Hier ist es sinnvoll, realistische Vorschläge zu machen, z. B. die Übernahme eines Großteils der Kosten oder eine pauschale Zahlung.

Darüber hinaus können Sie sich an die Handwerkskammer oder einen Berufsverband wenden, sofern der Bestatter dort organisiert ist. Solche Institutionen haben in der Regel ein Interesse an der Einhaltung professioneller Standards und können Druck auf den Bestatter ausüben, damit er auf Ihre Beschwerde eingeht.

Ich empfehle, den Fall umfassend dokumentieren zu lassen, einschließlich des E-Mail-Verkehrs, der Absprachen und der Kommunikation nach der Beschwerde. Dies wird entscheidend sein, falls Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen.

Ich hoffe das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!


Bewertung des Fragestellers 29. Dezember 2024 | 19:57

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