Arbeitsvertrag mit 160 Stunden - Trotz Feiertage 160 Sollstunden
vom 7.11.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Hallo, Mein Vertrag sieht 160 Stunden vor und dafür erhalte ich 2100 Euro jeden Monat fest. Zuschläge für Wochenend- und Feiertage, an denen ich arbeite, werden zusätzlich gezahlt. Bereich: Pflege Nun ist es so, dass bei Feiertagen auf der Abrechnung IMMER als Sollstunden 160 Stunden zählen. Arbeite ich also NICHT an Feiertagen, muss ich theoretisch an den verbleibenden Tagen im Monat auf d ...