Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Rechtslage hängt stark von den genauen Formulierungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie Anspruch auf die variable Vergütung haben, wenn Sie die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben. Wenn der Abschluss noch während Ihrer Beschäftigungszeit erfolgt ist und Sie den Mindestumsatz erreicht haben, spricht vieles dafür, dass Ihnen auch die variable Vergütung für diesen Abschluss zusteht.
2. Ja, Sie können Ihren Arbeitgeber auffordern, den Betrag auszuzahlen., sofern dies mit dem Arbeitsvertrag im Einklang steht. Sollte er sich weigern, könnten Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen. Es wäre jedoch ratsam, vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Chancen und Risiken abzuwägen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine erste Einschätzung ist und keine Rechtsberatung ersetzen kann. Für eine genaue Beurteilung der Sachlage sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
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