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verlängerte Kündigungsfrist

| 21. Oktober 2023 20:52 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Abend, ich habe lt. Arbeitsvertrag eine verlängerte Kündigungsfrist. Am 31.10.2023 möchte ich kündigen - meine Betriebszugehörigkeit beträgt dann 7 Jahre und 10 Monate - welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? MfG

21. Oktober 2023 | 21:26

Antwort

von


(517)
Harmsstraße 83
24114 Kiel
Tel: 0431 88 70 49 75
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Sascha-Lembcke-__l104631.html
E-Mail:

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

§ 622 Abs. 2 BGB beträgt die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren, aber weniger als 8 Jahren, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Da Ihre Betriebszugehörigkeit zum gewünschten Kündigungszeitpunkt weniger als 8 Jahre beträgt, wäre die Kündigungsfrist in Ihrem Fall also 2 Monate.

Bei Abgabe der Kündigung am 31.10., wäre der früheste Ausscheide-Termin der 31.12.2023.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang der Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber maßgeblich ist, nicht der Zeitpunkt, an dem Sie die Kündigung absenden. Ich empfehle Ihnen daher, die Kündigung per Einschreiben zu versenden und den Einlieferungsbeleg aufzubewahren oder alternativ die Kündigung direkt abzugeben und sich dies quittieren zu lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Lembcke

Bewertung des Fragestellers 23. Oktober 2023 | 06:00

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