Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Fuer diesen Fall der Grenzpendelei ist gem. Oesterreichischem Recht wohl eine Deutsche GKV verpflichtend vorgeschrieben ?!
Als deutscher Pendler werden Sie von Ihrem österreichischen Arbeitgeber bei einer österreichischen Gebietskrankenkasse angemeldet (GKK). Eine freie Kassenwahl gibt es in Österreich nicht.
2.Wenn das so ist und wir damit wieder in einer Deutschen GKV waeren - wuerde diese dann auch fortbestehen wenn ich irgendwann nicht mehr in Oesterreich arbeite ?
Wenn Sie nicht mehr in Österreich arbeiten, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
3. D.h. koennte ich die derzeitige Anwartschaft fuer die PKV kuendigen ohne das Risiko zu haben wieder in die PKV zu hoeheren Beitragen einsteigen zu muessen?
Wenn Sie vorhaben in Ihre PKV wieder zurückzukehren, sollten Sie die Anwartschaft gerade nicht kündigen. Denn dann können Sie Ihr privates Versicherungsverhätnis nicht mehr zu alten Konditionen fortführen.
Bei manchen PKV kann die Mitgliedschaft zunächst ruhen. Näheres müssten Sie den Versicherungsbedingungen Ihrer PKV entnehmen.
4. Bei Arbeitslosen und Rentenversicherung ist mein Verstaendnis, dass Deutschland und Oesterreich hier die jeweils gezahlten Beitraege gegenseitig anerkennen und die Auszahlung in dem land erfolgen wuerde in dem man "spaeter" lebt, korrekt?
Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einschlägig.
Demnach ist für die Erbrinung der Arbeitslosengeldlesitungen der Staat zuständig in dem der Lestungsberechtigte wohnt. Die Zeiten der Beschäftigung in Österreich werden entsprechend berücksichtigt.
Auch die Antragstellung auf Rente hat im Wohnsitzland zu erfolgen. Die in andere Rentensysteme der EU bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend berücksichtigt.
Im Übrigen haben Sie recht, die Auszahlung erfolgt in dem Land, in dem der Wohnsitz begründet wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Evgen Stadnik
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Rechtsanwalt Evgen Stadnik
Vielen Dank,
noch einmal zu der Oesterreichischen GKV.
Verstehe ich das richtig, dass diese dann pauschal in Deutschland gilt da wir dort wohnen und was passiert wenn das Oesterreische Arbeitsverhaeltnis endet - besteht die Oe GKV dann fort bis man ein anderes Arbeitsverhaeltnis eingeht oder endet diese dann sofort durch den Umstand das man nicht in Oesterreich wohnt?
vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt.
Ja, die GKV gilt auch in Deutschland. Ansonsten würde eine solche Versicherung nur wenig Sinn machen.
Wenn das österreichische Arbeitsverhältnis endet, endet auch die österreichische Krankenversicherung mit dem Zeitpunkt der Auflösung dieses. An deren Stelle tritt die Versicherungspflicht in Deutschland.
Sollten Sie arbeitslos werden, werden Sie durch die Agentur für Arbeit bei einer deutschen GKV Ihrer Wahl weiterversichert.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage abschließend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Evgen Stadnik
Rechtsanwalt