Hausgeldrückzahlung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, die Frage: können wir das Geld behalten / steht es uns zu ? Die Daten: Im November 2003 haben wir ein Haus (460.000.- EUR) gekauft (Notarttermin), bis Mitte Januar alles bezahlt, Einzug gleich anschließend auch Mitte Januar, Eintrag ins Grundbuch August 2004. Im September 2004 kommts in der Eigentümerversammlung (WohnAnlage) zur Entscheidung, dass Wohngeld (Wasser) für das Jahr ...