Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die reservierte Ware liefern Sie selbstverständlich nicht aus.
Die bereits bezahlten 100,-€ verrechnen Sie mit der noch ausstehenden Zahlung i.H.v. 1000,-€.
Für den dann ausstehenden Betrag i.H.v. 900,- € beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Mahnbescheid. Antragsgegner ist dabei der Schuldner. Dessen Rechtsanwalt geben Sie im Mahnbescheid gesondert an, da sich dieser bereits angezeigt hat.
Sollte der Schuldner behaupten, den Kaufpreis bereits vollständig beglichen zu haben, muss er die durch Vorlage von Quittungen beweisen. Ihn trifft für die Erfüllung die volle Beweislast.
Sollte der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, würde das Verfahren ans Amtsgericht am Wohnort des Schuldners abgegeben und Sie müssten nach Aufforderung durch das Gericht Ihren Anspruch schriftlich begründen.
Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, ergeht ein Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner. Sie könnten daraus die Zwangsvollstreckung betreiben.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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