Hintergrund: In dem Grundbuch eines Teileigentums stehen Herr XY und Frau PS namentlich als Teileigentümer je zur Hälfte. Dieses Teileigentum ist vermietet. Dem Finanzamt muss eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden, der Verwalter möchte einen der beiden als Ansprechpartner und ebenso die Stadt.
Frage 1): Haben die beiden automatisch eine GBR sozusagen gegründet oder nicht?
Frage 2) Ist/Wäre das eine GrundbesitzGBR oder muss für eine GrundbesitzGBR die GBR als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein?
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GbRGbR Frage
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Bei dem gemeinsamen Erwerb und Finanzierung einer Immobilei/Wohnungseigentum entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, wenn die Anschaffung nicht im Rahmen der Ehe erfolgte. Auch wenn kein schriftlicher Gesellschaftvertrag vorliegt oder im Grundbuch eine GbR eingetragen ist, handelt es sich hier um eine GbR, die sich nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der §§ 705ff BGB
richtet. Erforderlic für eine GbR ist ein gemeinsamer Zweck/Ziel in Form einer gemeinsamen Wertschöpfung.
Für den Fall einer Auseinandersetzung/Liquidation der GbR bietet es sich in der Regel an, eine schriftlichen Gesellschaftvertrag abzufassen, was auch im Nachgang noch erfolgen kann.
Die Steuererklärung ist für die GbR zu erklären und wird dann im Rahmen der persönlichen Steuererklärung berücksichtigt.
Im Ergebnis liegt auch ohne Geselllschaftsvertrag und einer Eintragung der GbR im Grundbuch eine Grundbesitz-GbR vor.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfrage weiterhin zur Verfügung.