Arbeitsrecht - Rückzahlung von zuviel genommenem Urlaub
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte in der Firma (Dienstleister) von 14.04.2014 bis 30.11.2014 einen befristetes Arbeitsvertrag. In gegenseitigem Einverständnis habe ich bereits zum 31.10.2014 kurzfristig gekündigt, da ich eine geförderte Weiterbildung zum 03.11.2014 angetreten habe. Die letzte Woche im Oktober hatte ich 5 Tage Urlaub eingereicht, da ich laut Zeiterfassungssystem diesen ...