Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich wird der Kredit bei demjenigen im Endvermögen als Passivposten berücksichtigt, der den Kredit aufgenommen hat. Bei dem Verbraucherkredit scheinen dies allein Sie zu sein, also ist der Kredit (nur) bei Ihnen in Abzug zu bringen. Sie allein sind Vertragspartner der Bank und müssen die Rate zahlen.
Wenn Sie den Privatkredit gemeinsam aufgenommen haben, ist er bei beiden zur Hälfte zu berücksichtigen und künftig auch von beiden je zur Hälfte abzuzahlen.
Wenn intern eine andere Absprache erfolgt, also z. B., dass nur einer künftig den Kredit abzahlt, ist eine wertende Betrachtung vorzunehmen: In diesem Fall kann - auch wenn im Außenverhältnis beide Schuldner sind - der Kredit im Endvermögen demjenigen zugeordnet werden, der künftig zahlt.
Sollte Ihre Frau den Privatkredit künftig nicht mehr bedienen, müssten Sie das tun und können, wenn es keine andere Absprache gibt, die hälftige Rate von ihr erstattet verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Guten Tag Frau Holzapfel,
danke für Ihre schnelle Rückmeldung.
Ok das bedeutet entweder ich kann ihr vom Zugewinn die Hälfte der Restschulden des Autos abziehen (Zahle sie nämlich aus indem ich ihren Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Immobilie abkaufe) und ich zahle die 50 Euro selbst weiter oder jeder zahlt eigenständig 25 Euro bis der Kredit getilgt ist wäre das korrekt?
Danke für Ihre Rückantwort uns schöne Feiertage.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn Sie den Kredit allein übernehmen (ohne einen Ausgleich), ist er nur bei Ihnen zu berücksichtigen. Da Sie schreiben, dass Sie keinen Zugewinn erwirtschaftet haben, ist der Kredit dann auch nicht bei Ihrer Frau „abzuziehen".
Soweit Sie meinen, dass durch das Abziehen bei Ihrer Frau diese an Sie den Betrag quasi vorab leistet (Sie zahlen einen entsprechend geringeren Kaufpreis für die Immobilie), ist der Betrag bei beiden hälftig anzusetzen.
Wenn beide Parteien die halbe Rate zahlen, bis der Kredit getilgt ist, ist er auch bei jedem hälftig zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel