Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das von Ihnen geschilderte Vorgehen überrascht und ist, wie bereits von Ihrer "Heimat-Sparkasse" mitgeteilt, durchaus ungewöhnlich: Der "normale" Vorgang beim Einzug einer Bankkarte ist der, dass der Betreiber des Geldautomaten, an dem der Einzug erfolgt, die Karte dem ausstellenden Institut übermittelt. Dieses kann dann, je nachdem ob die Karte gesperrt ist oder nicht, die Karte entweder an den Inhaber zurückgeben oder aber selbst die Karte vernichten. Eine Vernichtung durch den Betreiber des einziehenden Automaten hingegen ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch strafrechtlich relevant, da die Vernichtung eine Sachbeschädigung vorliegt.
Allerdings sind Sie diesbezüglich nur zur Stellung einer Strafanzeige berechtigt, die aufgrund des niedrigen Materialwertes der Bankkarte aber nur auf Antrag hin verfolgt werden wird. Strafantrag kann aber nur der "Verletzte", also der Eigentümer der Bankkarte stellen. Da Bankkarten üblicherweise im Eigentum des die Karte herausgebenden Instituts stehen und verbleiben, dürfte hier nur Ihre "Heimat-Sparkasse" antragsberechtigt sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning
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