Verjährungsfrist der MPU
vom 12.3.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Folgender Fall: Der Führerschein wird wegen 1,8 Promillie im Jahr 2005 entzogen. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird vom Bestehen einer MPU abhängig gemacht. Die MPU wird aber gar nicht erst versucht. Es ergeben sich folgende Fragen: 1. Ist es richtig dass die Pflicht zur MPU nach 15 Jahren "verjährt", d.h. die Fahrerlaubnis im Jahr 2020 auch ohne Bestehen einer MPU wieder erteilt wer ...