Sehr geehrte Fragestellerin,
die Fahrerlaubnisbehörde hat aufgrund der neuen Gesetzeslage richtig gehandelt, indem sie auf die MPU verzichtet hat. Dies entspricht dem neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der seit dem 01.04.2024 in Kraft ist.
Hinsichtlich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann die Behörde eine Prüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Eine solche Entscheidung steht im sogenannten pflichtgemäßen Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, sodass der Antragsteller grundsätzlich einen Anspruch auf eine Wiedererteilung ohne Prüfung hat. Nur wenn konkrete Gründe vorliegen die einen Eignungszweifel begründen, darf die Prüfung angeordnet werden. Ein solcher Eignungszweifel kann das Verhältnis zwischen der Zeit der Erlaubnis zum Fahren und des Verbots des Fahrens sein, da dadurch Fähigkeiten verloren gehen können, weil nicht mehr regelmäßig gefahren wird.
Da Sie leider nicht mitgeteilt haben, wie lange Ihr Freund die Fahrerlaubnis bereits hatte und wie lange sie entzogen war, kann ich keine konkrete Prüfung vornehmen.
Bitte teilen Sie mir in wann Ihr Freund die Fahrerlaubnisprüfung bestanden hat und wann die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Es genügt die Angabe von Monat und Jahr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Er hat den Führerschein im November 2021 gemacht und genau 1 Jahr später hat er die Fahrerlaubnis entzogen bekommen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei den Verhältnis 12 Monate gefahren und 22 Monate Entziehung der Fahrerlaubnis schätze ich die Chancen gegen die Entscheidung der Behörde vorzugehen für nicht erfolgversprechend. Daher rate ich Ihrem Freund die Prüfungen erneut zu absolvieren. Andernfalls muss Ihr Freund gegen die Entscheidung der Behörde vorgehen, was neben etwaigen Kosten auch eine weitere zeitliche Verzögerung bedeuten würde.
Es tut mir leid Ihnen keine besser Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt