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Neue Regeln bei Führerscheinen 2024

| 17. November 2023 09:12 |
Preis: 35,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Im Internet kursieren folgende Änderungen welche ab 2024 greifen sollen oder könnten. Hierzu soll am 15.12.23 etwas beschlossen werden, teilweise befürwortet der ADAC diese Änderungen gar nicht. Es soll sich um eine EU Richtlinie für Führerscheine mit vierter Auflage handeln, die ich, soweit ich es richtig verstehe erst auch im Anschluss in nationales Recht umzusetzen wäre?!

Es stehen folgende Änderungen im Raum

Es sollen neue PKW Klassen eingeführt werden. Einmal B und einmal B+. Bei B dürfe man nur noch Gefährte mit max. 1,8 T und bei B+ welche man erst ab 21 Jahren erwerben Kann mit 3,5 T. Bei ersteren dürfen man auch nur noch 110 KmH auf Autobahnen fahren, bei B+ max. 130 kmH. Es wäre somit eine Einführung des Tempolimits auf deutschen Autobahnen durch die Hintertür. Weiterhin dürften dann Fahranfänger nicht mehr zwischen 0 und 6 Uhr fahren, somit lediglich am Tag. Den Motorradführerschein Klasse A gibt es nicht mehr so ohne weiteres über einen Direkteinstieg ab 24 Jahren sondern man muss die anderen niedrigeren A1 usw. erst erwerben. Weiterhin soll es für jede neue Klasse eine neue Probezeit geben.
Dies wären alles massive Einschränkungen und in meinen Augen auch eine Diskriminierung gegenüber Bürger die erst in 2024 den Führerschein machen. Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Tests für Senioren und die begrenzte Dauer der Fahrerlaubnis welche im Raum steht.

Ich selbst habe in 2022 meine Fahrerlaubnis aufgrund eines Strafurteils entzogen bekommen. Ich hatte die Klassen B und A. Die Klasse B erwarb ich erstmalig in 2004, die Klasse A in 2019. Die Probezeit war also in beiden Fällen beim Entzug abgelaufen. Die Führerscheine frisch machen muss ich nicht.
Im August 2023 habe ich einen Neuerteilungsantrag bei der örtlichen Führerscheinstelle gestellt, meine gerichtlich festgesetzte Sperre endet im Februar 2024.

Meine Frage ist, sind die bevorstehenden extrem einschränkenden Maßnahmen spruchreif? Betreffen diese Einschränkungen meinen Wiedererteilungsantrag vom August 2023, da ich die neue Fahrerlaubnis nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperre im Jahr 2024 erst wieder erhalten kann? Oder ist das Antragsdatum entscheidend? Ja oder Nein und warum? Oder stellen diese Maßnahmen lediglich für einen kompletten Neuerwerb in einer Fahrschule im Raum? Bei Probezeit ist es ja auch nur beim erstmaligen Erwerb.

Wie ist die Rechtslage? Wird das ganze wenn überhaupt so schnell kommen ab 2024?

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

17. November 2023 | 11:49

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
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Guten Tag,

zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die von Ihnen genannten Änderungen derzeit nur Vorschläge sind und noch nicht in geltendes Recht umgesetzt wurden. Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der genaue Zeitpunkt und Umfang der Umsetzung ist derzeit noch unklar.

Zu Ihren spezifischen Fragen:

1. Die Einführung neuer PKW-Klassen und die damit verbundenen Einschränkungen (Gewicht, Geschwindigkeit, Fahrzeiten) sind derzeit nur Vorschläge. Ob und wann diese umgesetzt werden, ist noch unklar.

2. Ähnliches gilt für die Änderungen beim Motorradführerschein. Auch hier handelt es sich um Vorschläge, die noch nicht in geltendes Recht umgesetzt wurden.

3. Die Einführung einer neuen Probezeit für jede neue Klasse ist ebenfalls nur ein Vorschlag und ein konkreter Umsetzungszeitpunkt noch offen.

4. Neuerteilungsantrags:
Grundsätzlich gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sollten die neuen Regelungen jedoch vor der Erteilung Ihrer neuen Fahrerlaubnis in Kraft treten, könnten diese auf Ihren Antrag Anwendung finden. Dies hängt aber von den genauen Umsetzungsbestimmungen ab.

5. Die genannten Maßnahmen betreffen grundsätzlich alle Fahrerlaubnisanträge, also sowohl Neuerwerb als auch Wiedererteilung. Ob es hier Ausnahmen oder Übergangsregelungen geben wird, bleibt abzuwarten.

6. Es ist dürfte davon auszugehen sein, dass eine Umsetzung noch einige Monate dauern wird.

Beste Grüße


Rückfrage vom Fragesteller 24. November 2023 | 09:10

Sehr geehrter Herr Becker,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne einmal nachhaken. Wie läuft denn so etwas ab wenn eine Richtlinie aus der EU in nationales Recht umgesetzt wird? Beratung Bundestag und Zustimmung Bundesrat?
Von welchem Zeitkorridor geht man generell bei solchen Umsetzungen in der Regel aus. Haben Sie Erfahrungswerte?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. November 2023 | 10:33

Gerne!
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht ist ein mehrstufiger Prozess.:
Zunächst wird die Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Frist, um die allgemeinen Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber je nach Komplexität der Materie auch länger sein.
Die Umsetzung selbst erfolgt in Deutschland durch den Gesetzgebungsprozess. Das bedeutet, es wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht überträgt. Dieser Entwurf wird dann vom Bundestag beraten und beschlossen. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn die Länder von der Umsetzung betroffen sind, ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich (so etwa bei den bisherigen Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften).
Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Komplexität der Materie und der politischen Prioritätensetzung. Es ist daher schwierig, allgemeine Aussagen über den Zeitkorridor zu treffen. In der Regel sollte man aber von einem Zeitraum von mindestens einem bis zwei Jahren im Rahmen der nationalen Umsetzung ausgehen.

Zur Richtlinienumsetzung siehe nur:
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/european-union-directives.html#:~:text=Sie%20m%C3%BCssen%20innerstaatliche%20Ma%C3%9Fnahmen%20verabschieden,von%20zwei%20Jahren)%20umgesetzt%20werden.

Beste Grüße

Bewertung des Fragestellers 24. November 2023 | 11:02

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