Guten Tag,
zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die von Ihnen genannten Änderungen derzeit nur Vorschläge sind und noch nicht in geltendes Recht umgesetzt wurden. Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der genaue Zeitpunkt und Umfang der Umsetzung ist derzeit noch unklar.
Zu Ihren spezifischen Fragen:
1. Die Einführung neuer PKW-Klassen und die damit verbundenen Einschränkungen (Gewicht, Geschwindigkeit, Fahrzeiten) sind derzeit nur Vorschläge. Ob und wann diese umgesetzt werden, ist noch unklar.
2. Ähnliches gilt für die Änderungen beim Motorradführerschein. Auch hier handelt es sich um Vorschläge, die noch nicht in geltendes Recht umgesetzt wurden.
3. Die Einführung einer neuen Probezeit für jede neue Klasse ist ebenfalls nur ein Vorschlag und ein konkreter Umsetzungszeitpunkt noch offen.
4. Neuerteilungsantrags:
Grundsätzlich gilt das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sollten die neuen Regelungen jedoch vor der Erteilung Ihrer neuen Fahrerlaubnis in Kraft treten, könnten diese auf Ihren Antrag Anwendung finden. Dies hängt aber von den genauen Umsetzungsbestimmungen ab.
5. Die genannten Maßnahmen betreffen grundsätzlich alle Fahrerlaubnisanträge, also sowohl Neuerwerb als auch Wiedererteilung. Ob es hier Ausnahmen oder Übergangsregelungen geben wird, bleibt abzuwarten.
6. Es ist dürfte davon auszugehen sein, dass eine Umsetzung noch einige Monate dauern wird.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde gerne einmal nachhaken. Wie läuft denn so etwas ab wenn eine Richtlinie aus der EU in nationales Recht umgesetzt wird? Beratung Bundestag und Zustimmung Bundesrat?
Von welchem Zeitkorridor geht man generell bei solchen Umsetzungen in der Regel aus. Haben Sie Erfahrungswerte?
Vielen Dank.
Gerne!
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht ist ein mehrstufiger Prozess.:
Zunächst wird die Richtlinie auf EU-Ebene beschlossen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten eine bestimmte Frist, um die allgemeinen Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber je nach Komplexität der Materie auch länger sein.
Die Umsetzung selbst erfolgt in Deutschland durch den Gesetzgebungsprozess. Das bedeutet, es wird ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht überträgt. Dieser Entwurf wird dann vom Bundestag beraten und beschlossen. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn die Länder von der Umsetzung betroffen sind, ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich (so etwa bei den bisherigen Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften).
Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Komplexität der Materie und der politischen Prioritätensetzung. Es ist daher schwierig, allgemeine Aussagen über den Zeitkorridor zu treffen. In der Regel sollte man aber von einem Zeitraum von mindestens einem bis zwei Jahren im Rahmen der nationalen Umsetzung ausgehen.
Zur Richtlinienumsetzung siehe nur:
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/european-union-directives.html#:~:text=Sie%20m%C3%BCssen%20innerstaatliche%20Ma%C3%9Fnahmen%20verabschieden,von%20zwei%20Jahren)%20umgesetzt%20werden.
Beste Grüße