Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können den Führerschein auch ohne MPU wieder erhalten, wenn zwischen der Abgabe und dem Antrag auf Wiedererteilung mindestens 15 Jahre liegen und somit die Auflage einer MPU verjährt ist (10 + 5 Jahre; § 29 StVG
).
Sie können daher bedenkenlos einen neuen Antrag stellen, ohne dass Sie eine MPU-Auflage befürchten müssen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
2. September 2015
|
19:30
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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