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Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach 15 Jahren ohne MPU möglich?

| 2. September 2015 18:14 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mir wurde im Jahre 1999 wegen Fahrens unter Drogeneinfluss der Führerschein von der Führerscheinstelle entzogen. Eine Wiedererteilung konnte nur mit bestandener MPU erfolgen. Nun habe ich gelesen, dass nach 15 Jahren die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Soweit ich informiert bin, dürfen die Akten nach 15 Jahren nicht mehr zur Beurteilung herangezogen werden.
Besteht nun die Möglichkeit die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, ohne dass die Führerscheinstelle eine MPU anordnet?

Mit freundlichen Grüßen

S. Hofmann

2. September 2015 | 19:30

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können den Führerschein auch ohne MPU wieder erhalten, wenn zwischen der Abgabe und dem Antrag auf Wiedererteilung mindestens 15 Jahre liegen und somit die Auflage einer MPU verjährt ist (10 + 5 Jahre; § 29 StVG ).

Sie können daher bedenkenlos einen neuen Antrag stellen, ohne dass Sie eine MPU-Auflage befürchten müssen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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