Mietwohnung; Einbauküche; Küchenherd defekt
vom 3.3.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel / Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Vermieter von einer Wohnung, die vermietet ist. In dieser Wohnung befindet sich eine Einbauküche. In der Einbauküche ist der Küchenherd defekt geworden. Der Mieter verlangt, dass ich als Vermieter für den neuen Küchenherd aufkommen soll. Die Einbauküche hat mich über 5000.- € gekostet. Der Mieter hat die Einbauküche als neu übernommen. Ich verlange nur 75% ...