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Mietminderung defekten Therme

29. September 2025 12:09 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


13:32

Sachverhalt: wir leben in einem Einfamilienhaus mit 2 Kindern im Alter von 4 und 6 Jahren. Vor 4 Wochen ist die Heizung und das warmwasser aufgrund einer defekten Therme ausgefallen. Wir hatten den ganzen September keine Heizung und warmwasser. Die Raumtemperatur lag zwischen 15-19 grad. Wir haben den Mangel sofort per WhatsApp an den Vermieter gesendet. Dieser hatt dann 2 Wochen später einen Handwerker zu uns geschickt. Der hat festgestellt, das aufgrund einer mangelnden Wartung die Therme ausgefallen ist. Der Schaden konnte nicht direkt behoben werden. Es mussten Ersatzteile bestellt werden. Dies hat dann wieder 2 Wochen gedauert bis der Schaden behoben wurde. Meine Frage, können wir für den September die Mieter kürzen obwohl der Vermiter sich zeitnah um das Problem gekümmert hat ?

29. September 2025 | 13:21

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

ja, Sie haben einen Anspruch auf Minderung der Miete. Der Ausfall von Heizung und Warmwasser stellt einen Mangel dar und gemäß § 536 BGb wird die Miete deswegen für die Zeit des Mangels automatisch reduziert. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sich bemüht hat, den Mangel abzustellen.
Gerade weil auch zwei kleine Kinder betroffen waren, dürfte eine Minderung von rund 50% angemessen sein.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. September 2025 | 13:27

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Welche Kosten würden denn noch auf mich zukommen wenn ich sie beauftrage ? Das Verhältnis mit dem Vermiter ist leider mittlerweile auch nicht mehr so gut da eine aktuelle Rechtsstreitigkeit bezüglich der NK noch laufen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. September 2025 | 13:32

Sehr geehrte Ratsuchende,

die Kosten orientieren sich am Streitwert, hier also einer Monatsmiete. Da mir der Betrag nicht bekannt ist, kann ich die Nachfrage deshalb in diesem Rahmen nicht beantworten. Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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