Schufaeintrag nach erteilter Restschuldbefreiung
vom 12.3.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Tagen ist meine Ehefrau per Beschluss vom AG Düsseldorf nach einem privaten Insolvenzverfahren von ihrer Restschuld befreit worden. Nach Recherchen im Internet bzw. durch Informationen von der Schufa selbst, haben wir erfahren, dass der Eintrag über die Restschuldbefreiung noch bis zu 3 Jahre in der Schufa stehen bleibt. Demnach verbessert sich auc ...